Wie wird in Niedersachsen gewählt?

4 Wahlarten · Wahlsystem, Stimmzettel & Besonderheiten

Kommunalwahl
Landtagswahl
Europawahl
Bundestagswahl

Ergebnis der Kommunalwahl

Sonntag, 13. September 2026

Noch 3 Tage bis zur Wahl. Gemeinde und Landkreis zählen selbst aus — das Ergebnis für Ihren Ort steht auf der Seite Ihrer Gemeinde.

Ausgezählt wird erst nach Schließung der Wahllokale; je nach Ort dauert das bis in die Nacht oder in die Tage danach. Der Knopf öffnet die amtliche Seite des Landes Niedersachsen. Im Fernsehen laufen ab Schließung der Wahllokale Prognosen und Hochrechnungen — wir zeigen nur tatsächlich ausgezählte Stimmen. Das endgültige Ergebnis wird oft erst Wochen später amtlich festgestellt.

Wahlarten in Niedersachsen

Kommunalwahl

Stimmen: 3 Stimmen

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Details zur Kommunalwahl ansehen
Landtagswahl

Stimmen: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Sperrklausel: 5 %
Details zur Landtagswahl ansehen
Europawahl

Stimmen: 1 Stimme

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Sperrklausel: Keine Sperrklausel (seit Urteil des BVerfG 2014)
Details zur Europawahl ansehen
Bundestagswahl

Stimmen: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Sperrklausel: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)
Details zur Bundestagswahl ansehen

Schnellvergleich der Wahlsysteme

Eigenschaft
Kommunalwahl
Landtagswahl
Europawahl
Bundestagswahl
Kumulieren
Panaschieren
SperrklauselKeine Sperrklausel5 %Keine Sperrklausel (seit Urteil des BVerfG 2014)5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)
Wahlalter (aktiv)16 J.18 J.16 J.18 J.
EU-Bürger

Häufige Fragen

Wie wird in Niedersachsen gewählt?

In Niedersachsen gibt es 4 Wahlarten: Kommunalwahl, Landtagswahl, Europawahl, Bundestagswahl. Jede Wahlart hat eigene Regeln für Stimmenzahl, Kumulieren, Panaschieren und Sperrklausel.

Bei der Kommunalwahl in Niedersachsen: Kumulieren ist erlaubt, Panaschieren ist erlaubt. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Kommunalwahl: Keine Sperrklausel. Landtagswahl: 5 %. Europawahl: Keine Sperrklausel (seit Urteil des BVerfG 2014). Bundestagswahl: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate).

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