Landtagswahl in Niedersachsen: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der niedersächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Niedersachsen.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Niedersächsische Landtag hat regulär 135 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 87 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen — sie werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel, d. h. es gibt keinen alternativen Weg über Direktmandate in den Landtag.
Der Stimmzettel
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
Besonderheiten
- 87 Wahlkreise, regulär 135 Sitze
- Personalisierte Verhältniswahl
Häufige Fragen
Darf man bei der Landtagswahl in Niedersachsen kumulieren?
Bei der niedersächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Niedersachsen panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Niedersachsen.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
18 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Niedersachsen

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