Landtagswahl in Niedersachsen: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der niedersächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Niedersachsen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Niedersächsische Landtag hat regulär 135 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 87 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen — sie werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel, d. h. es gibt keinen alternativen Weg über Direktmandate in den Landtag.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Niedersachsen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • 87 Wahlkreise, regulär 135 Sitze
  • Personalisierte Verhältniswahl

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Niedersachsen?

Der Niedersächsische Landtag hat regulär 135 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 87 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen — sie werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel, d. h. es gibt keinen alternativen Weg über Direktmandate in den Landtag. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der niedersächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Niedersachsen.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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