Kommunalwahl in Niedersachsen: So wird gewählt
3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
3 Stimmen
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
Panaschieren
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 3 Stimmen. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
In Niedersachsen endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am zweiten Tag vor der Wahl um 13:00 Uhr. Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 heißt das: 11. September 2026, 13:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Serviceportal Niedersachsen und Landeswahlleitung Niedersachsen, geprüft 14.08.2026).
So funktioniert die Kommunalwahl
Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen hat jeder Wähler 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind seit der Reform 2016 möglich — zuvor gab es nur eine Stimme für eine geschlossene Liste. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Es gibt keine Sperrklausel. Niedersachsen hat mit dem Samtgemeinde-System eine Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Samtgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Gemeinderat als auch den Samtgemeinderat — dort können bis zu fünf verschiedene Wahlen auf einen Wähler treffen. Die Sitze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren proportional verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie sich als ganze Zahl ergeben; die restlichen Sitze gehen an die höchsten Zahlenbruchteile. Erreicht bei einer Direktwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Niedersachsen
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Niedersachsen haben Sie 3 Stimmen. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 3 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: Keine Sperrklausel.
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Niedersachsen · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum VergrößernListen mit Kandidaten werden gezeigt. 3 Stimmen können frei verteilt werden. Separater Stimmzettel für Bürgermeister-/Landratswahl.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Niedersachsen. Listen mit Kandidaten werden gezeigt. 3 Stimmen können frei verteilt werden. Separater Stimmzettel für Bürgermeister-/Landratswahl.
- 2
Ihre 3 Stimmen kennen
Sie haben 3 Stimmen. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Stichwahl bei der Kommunalwahl in Niedersachsen
Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Erreicht bei einer Direktwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt. Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten, bei Bedarf mit Stichwahl am zweiten Sonntag danach Eine Stichwahl ist ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Sie findet statt, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreicht. Den genauen Termin und die Regeln für Niedersachsen veröffentlicht der Landeswahlleiter.
Wer wählt in Niedersachsen den Bürgermeister?
Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten, bei Bedarf mit Stichwahl am zweiten Sonntag danach Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Niedersachsen über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.
Landeswahlleiter NiedersachsenBesonderheiten
- Kumulieren und Panaschieren seit 2016
- Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten, bei Bedarf mit Stichwahl am zweiten Sonntag danach
- Für die Direktwahl gilt ein Mindestalter von 23 Jahren; wer 67 Jahre alt ist, kann nicht mehr antreten
- Wahlrecht ab 16 Jahren
- Keine Sperrklausel
- Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer
- Samtgemeinde-System als Besonderheit — bis zu fünf Wahlen für einen Wähler
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Niedersachsen?
3 Stimmen
Darf man bei der Kommunalwahl in Niedersachsen kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
Darf man bei der Kommunalwahl in Niedersachsen panaschieren?
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Niedersachsen.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
3 Stimmen
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
16 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Niedersachsen

KI-Telefon-Assistentin
Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.
Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
- § 4 Abs. 3
- Wahlberechtigte haben 3 Stimmen für die Wahl der Abgeordneten und eine Stimme bei Direktwahlen
- § 30 Abs. 2
- Bis zu drei Stimmen dürfen einem Bewerber gegeben werden; die Reihenfolge ist frei
- § 30 Abs. 2
- Die Stimmen dürfen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden
- § 36 Abs. 2
- Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer — ganze Zahlen zuerst, Restsitze an die höchsten Zahlenbruchteile
- § 45j
- Allgemeine Regelungen zur Stichwahl bei der Direktwahl
Gesetzestext aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- § 48 Abs. 1
- wahlberechtigt, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- § 49 Abs. 1
- wählbar, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- § 48 Abs. 1
- wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten mit seit mindestens drei Monaten bestehendem Wohnsitz in der Gemeinde
Gesetzestext aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Niedersachsen können sich ändern. Landeswahlleitung Niedersachsen aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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