Kommunalwahl in Niedersachsen: So wird gewählt

3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

3 Stimmen

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen hat jeder Wähler 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind seit der Reform 2016 möglich — zuvor gab es nur eine Stimme für eine geschlossene Liste. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Es gibt keine Sperrklausel. Niedersachsen hat mit dem Samtgemeinde-System eine Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Samtgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Gemeinderat als auch den Samtgemeinderat. Die Sitze werden nach dem d'Hondt-Verfahren proportional verteilt.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Niedersachsen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Listen mit Kandidaten werden gezeigt. 3 Stimmen können frei verteilt werden. Separater Stimmzettel für Bürgermeister-/Landratswahl.


Besonderheiten

  • Kumulieren und Panaschieren seit 2016
  • Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • Keine Sperrklausel
  • Samtgemeinde-System als Besonderheit

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Niedersachsen?

Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen hat jeder Wähler 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind seit der Reform 2016 möglich — zuvor gab es nur eine Stimme für eine geschlossene Liste. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Es gibt keine Sperrklausel. Niedersachsen hat mit dem Samtgemeinde-System eine Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Samtgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Gemeinderat als auch den Samtgemeinderat. Die Sitze werden nach dem d'Hondt-Verfahren proportional verteilt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Niedersachsen.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

3 Stimmen

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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