Wie wird in Hamburg gewählt?
4 Wahlarten · Wahlsystem, Stimmzettel & Besonderheiten
Kommunalwahl
Bürgerschaftswahl
Europawahl
Bundestagswahl
Wahlarten in Hamburg
Kommunalwahl
Stimmen: 5 Stimmen (Bezirksversammlungswahl)
Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Sperrklausel: 3 % auf Bezirksebene
Bürgerschaftswahl
Stimmen: 10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste)
Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Sperrklausel: 5 %
Europawahl
Stimmen: 1 Stimme
Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Sperrklausel: Keine Sperrklausel (seit Urteil des BVerfG 2014)
Bundestagswahl
Stimmen: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Sperrklausel: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)
Schnellvergleich der Wahlsysteme
| Eigenschaft | Kommunalwahl | Bürgerschaftswahl | Europawahl | Bundestagswahl |
|---|---|---|---|---|
| Kumulieren | ||||
| Panaschieren | ||||
| Sperrklausel | 3 % auf Bezirksebene | 5 % | Keine Sperrklausel (seit Urteil des BVerfG 2014) | 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate) |
| Wahlalter (aktiv) | 16 J. | 16 J. | 16 J. | 18 J. |
| EU-Bürger |
Häufige Fragen
Darf man in Hamburg kumulieren und panaschieren?
Bei der Kommunalwahl in Hamburg: Kumulieren ist erlaubt, Panaschieren ist erlaubt. Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat.
Welche Sperrklausel gilt in Hamburg?
Kommunalwahl: 3 % auf Bezirksebene. Bürgerschaftswahl: 5 %. Europawahl: Keine Sperrklausel (seit Urteil des BVerfG 2014). Bundestagswahl: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate).

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