Kommunalwahl in Hamburg: So wird gewählt

5 Stimmen (Bezirksversammlungswahl) · Sperrklausel: 3 % auf Bezirksebene

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

5 Stimmen (Bezirksversammlungswahl)

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

3 % auf Bezirksebene

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger dürfen an der Bezirksversammlungswahl teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

Hamburg hat 7 Bezirke — Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg — mit je einer Bezirksversammlung. Die Wahl erfolgt mit 5 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 5 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Bezirksversammlungen haben je nach Bezirksgröße zwischen 45 und 57 Sitze. Die Sitze werden proportional nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Es gilt eine niedrige 3%-Sperrklausel. Die Bezirksversammlungen wählen den jeweiligen Bezirksamtsleiter und entscheiden über lokale Angelegenheiten wie Bebauungspläne, Verkehrsführung und Stadtteilkultur.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Hamburg
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel mit den Bezirkslisten. 5 Stimmen werden frei auf Kandidaten und Listen verteilt.


Besonderheiten

  • Stadtstaat mit 7 Bezirken
  • 5 Stimmen pro Wähler
  • Kumulieren und Panaschieren
  • 3%-Sperrklausel

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Hamburg?

Hamburg hat 7 Bezirke — Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg — mit je einer Bezirksversammlung. Die Wahl erfolgt mit 5 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 5 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Bezirksversammlungen haben je nach Bezirksgröße zwischen 45 und 57 Sitze. Die Sitze werden proportional nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Es gilt eine niedrige 3%-Sperrklausel. Die Bezirksversammlungen wählen den jeweiligen Bezirksamtsleiter und entscheiden über lokale Angelegenheiten wie Bebauungspläne, Verkehrsführung und Stadtteilkultur. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Hamburg.

3 % auf Bezirksebene

Kurzreferenz
Stimmen

5 Stimmen (Bezirksversammlungswahl)

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

3 % auf Bezirksebene

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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