Kommunalwahl in Hamburg: So wird gewählt

10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste) · Sperrklausel: 3 % auf Bezirksebene

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste)

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

3 % auf Bezirksebene

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger dürfen an der Bezirksversammlungswahl teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Hamburg

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Hamburg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste). Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Hamburg.


So funktioniert die Kommunalwahl

Hamburg hat 7 Bezirke — Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg — mit je einer Bezirksversammlung. Jede wahlberechtigte Person hat insgesamt 10 Stimmen: fünf auf der Wahlkreisliste, die ausschließlich an einzelne Personen vergeben werden, und fünf auf der Bezirksliste, die auf Personen und/oder die Gesamtliste einer Partei verteilt werden können. Kumulieren und Panaschieren sind in beiden Fällen möglich. Es gilt eine Sperrklausel von 3 Prozent der Bezirksstimmen. Die Sitze werden nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zugeteilt; auf Bezirksebene sind je nach Bezirk zwischen 45 und 57 Sitze zu vergeben. Die Bezirksversammlungen entscheiden über lokale Angelegenheiten, haben aber weniger Kompetenzen als Gemeinderäte in Flächenländern.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Hamburg

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Hamburg haben Sie 10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste). Sie dürfen bis zu 5 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 10 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 3 % auf Bezirksebene.

Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Hamburg
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Hamburg · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum Vergrößern

Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel mit den Bezirkslisten. 5 Stimmen werden frei auf Kandidaten und Listen verteilt.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Hamburg. Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel mit den Bezirkslisten. 5 Stimmen werden frei auf Kandidaten und Listen verteilt.

  2. 2

    Ihre 10 Stimmen kennen

    Sie haben 10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 5 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat.

  4. 4

    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • Stadtstaat mit 7 Bezirken
  • 5 Stimmen pro Wähler
  • Kumulieren und Panaschieren
  • 3%-Sperrklausel

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Hamburg?

Hamburg hat 7 Bezirke — Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg — mit je einer Bezirksversammlung. Jede wahlberechtigte Person hat insgesamt 10 Stimmen: fünf auf der Wahlkreisliste, die ausschließlich an einzelne Personen vergeben werden, und fünf auf der Bezirksliste, die auf Personen und/oder die Gesamtliste einer Partei verteilt werden können. Kumulieren und Panaschieren sind in beiden Fällen möglich. Es gilt eine Sperrklausel von 3 Prozent der Bezirksstimmen. Die Sitze werden nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zugeteilt; auf Bezirksebene sind je nach Bezirk zwischen 45 und 57 Sitze zu vergeben. Die Bezirksversammlungen entscheiden über lokale Angelegenheiten, haben aber weniger Kompetenzen als Gemeinderäte in Flächenländern. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste)

Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Hamburg.

3 % auf Bezirksebene

Kurzreferenz
Stimmen

10 Stimmen (5 für die Wahlkreisliste + 5 für die Bezirksliste)

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

3 % auf Bezirksebene

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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Wahltermine Hamburg

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Rechtsgrundlagen

Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Hamburg liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Hamburg (Behörde für Inneres und Sport, Landeswahlamt Hamburg) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Hamburg können sich ändern. Landeswahlleitung Hamburg aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026