Bürgerschaftswahl in Hamburg: So wird gewählt
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste)
Kumulieren
Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat auf jeder der beiden Listen.
Panaschieren
Stimmen können innerhalb jeder Liste auf verschiedene Kandidaten verteilt werden.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige. Die Bürgerschaft ist das Landesparlament.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Bürgerschaftswahl
Die Hamburgische Bürgerschaft hat 121 Sitze. Wähler haben insgesamt 10 Stimmen: 5 für die Wahlkreisliste und 5 für die Landesliste. Auf beiden Listen kann kumuliert und panaschiert werden. Das System gilt als eines der wählerfreundlichsten in Deutschland.
Der Stimmzettel
Muster-Stimmzettel Bürgerschaftswahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernEs gibt zwei Stimmzettel: einen für die Wahlkreiskandidaten (5 Stimmen) und einen für die Landesliste (5 Stimmen). Auf beiden können Stimmen gehäuft oder verteilt werden.
Besonderheiten
- 10 Stimmen pro Wähler — das meiste in Deutschland
- Offene Listen auf Wahlkreis- und Landesebene
- 121 Sitze in der Bürgerschaft
- Wahlrecht ab 16 Jahren
Häufige Fragen
Darf man bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg kumulieren?
Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat auf jeder der beiden Listen.
Darf man bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg panaschieren?
Stimmen können innerhalb jeder Liste auf verschiedene Kandidaten verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Hamburg.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste)
Erlaubt
Erlaubt
5 %
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
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