Bürgerschaftswahl in Hamburg: So wird gewählt
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste)
Kumulieren
Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat auf jeder der beiden Listen.
Panaschieren
Stimmen können innerhalb jeder Liste auf verschiedene Kandidaten verteilt werden.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige. Die Bürgerschaft ist das Landesparlament.
Briefwahl zur Bürgerschaftswahl in Hamburg
Für die Briefwahl zur Bürgerschaftswahl in Hamburg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste). Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Bürgerschaftswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Hamburg.
So funktioniert die Bürgerschaftswahl
Die Hamburgische Bürgerschaft hat 121 Sitze. Wähler haben insgesamt 10 Stimmen: 5 für die Wahlkreisliste und 5 für die Landesliste. Auf beiden Listen kann kumuliert und panaschiert werden. Das System gilt als eines der wählerfreundlichsten in Deutschland.
Der Stimmzettel der Bürgerschaftswahl in Hamburg
Auf dem Stimmzettel der Bürgerschaftswahl in Hamburg haben Sie 10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste). Sie dürfen bis zu 5 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 10 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.
Es gibt zwei Stimmzettel: einen für die Wahlkreiskandidaten (5 Stimmen) und einen für die Landesliste (5 Stimmen). Auf beiden können Stimmen gehäuft oder verteilt werden.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl in Hamburg. Es gibt zwei Stimmzettel: einen für die Wahlkreiskandidaten (5 Stimmen) und einen für die Landesliste (5 Stimmen). Auf beiden können Stimmen gehäuft oder verteilt werden.
- 2
Ihre 10 Stimmen kennen
Sie haben 10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 5 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat auf jeder der beiden Listen.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können innerhalb jeder Liste auf verschiedene Kandidaten verteilt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- 10 Stimmen pro Wähler — das meiste in Deutschland
- Offene Listen auf Wahlkreis- und Landesebene
- 121 Sitze in der Bürgerschaft
- Wahlrecht ab 16 Jahren
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg?
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste)
Darf man bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg kumulieren?
Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat auf jeder der beiden Listen.
Darf man bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg panaschieren?
Stimmen können innerhalb jeder Liste auf verschiedene Kandidaten verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Hamburg.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
10 Stimmen (5 für Wahlkreisliste + 5 für Landesliste)
Erlaubt
Erlaubt
5 %
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Hamburg

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Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.
Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Hamburgische Bürgerschaft — Wahlrecht in Hamburg
- Auskunft
- alle fünf Stimmen dürfen auf eine Person gehäuft werden (Kumulieren)
- Auskunft
- die Stimmen dürfen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren)
- Auskunft
- wählen darf, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist
- Auskunft
- wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Hamburg (Behörde für Inneres und Sport, Landeswahlamt Hamburg). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Bürgerschaftswahl in Hamburg können sich ändern. Landeswahlleitung Hamburg aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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