Landtagswahl in Sachsen: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (oder 2 Direktmandate)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der sächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 % (oder 2 Direktmandate)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Sachsen.

Briefwahl zur Landtagswahl in Sachsen

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Sachsen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Sachsen.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Sächsische Landtag hat regulär 120 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 60 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann alternativ durch mindestens 2 Direktmandate überwunden werden (Grundmandatsklausel). Die Sitzverteilung erfolgt seit 2023 nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Sachsen

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Sachsen haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % (oder 2 Direktmandate).

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Sachsen ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Sachsen ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird ein Kreuz gesetzt.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Sachsen. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird ein Kreuz gesetzt.

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der sächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • 60 Wahlkreise, regulär 120 Sitze (plus mögliche Überhangmandate)
  • 5%-Hürde alternativ durch 2 Direktmandate überwindbar (Grundmandatsklausel)
  • Sitzverteilung seit 2023 nach Sainte-Laguë (zuvor d'Hondt, das größere Parteien leicht begünstigte)
  • 5-jährige Legislaturperiode

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Sachsen?

Der Sächsische Landtag hat regulär 120 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 60 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann alternativ durch mindestens 2 Direktmandate überwunden werden (Grundmandatsklausel). Die Sitzverteilung erfolgt seit 2023 nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Bei der sächsischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen.

5 % (oder 2 Direktmandate)

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % (oder 2 Direktmandate)

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

Andere Wahlen in Sachsen
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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG)

§ 4
jeder Wähler hat 2 Stimmen: eine Direktstimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Listenstimme für eine Landesliste
§ 6 Abs. 1
berücksichtigt werden Parteien mit mindestens 5 Prozent der Listenstimmen oder mit zwei Direktmandaten
§ 6 Abs. 3
Verteilung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë; die Listenstimmen werden durch 0,5, 1,5, 2,5 und so fort geteilt
§ 11
wahlberechtigt sind Deutsche ab 18 Jahren mit Wohnung im Wahlgebiet
§ 14
wählbar sind Deutsche ab 18 Jahren

Gesetzestext aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Sachsen (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Sachsen können sich ändern. Landeswahlleitung Sachsen aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026