Bundestagswahl in Sachsen: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Jeder Wähler hat genau eine Erst- und eine Zweitstimme.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Partei/einen Kandidaten gebunden.

Sperrklausel

5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige sind bei der Bundestagswahl wahlberechtigt.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich und muss rechtzeitig beantragt werden — online, per Post oder persönlich beim zuständigen Wahlamt. Der Antrag kann bereits mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Unterlagen müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.


So funktioniert die Bundestagswahl

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis nach dem Prinzip der relativen Mehrheit gewählt — wer die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, denn sie bestimmt die proportionale Sitzverteilung im Bundestag. Seit der Wahlrechtsreform 2023 gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, wodurch der Bundestag eine feste Größe von 630 Sitzen hat. Ein Kandidat zieht nur dann per Erststimme ein, wenn seine Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat. Die 5%-Hürde kann alternativ durch drei Direktmandate überwunden werden (Grundmandatsklausel).


Der Stimmzettel

Stimmzettel Bundestagswahl Sachsen
Muster-Stimmzettel Bundestagswahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links (blau hinterlegt) stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts (rosa hinterlegt) stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten fünf Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt. Die Reihenfolge der Parteien richtet sich nach ihrem Zweitstimmenergebnis bei der letzten Wahl.


Besonderheiten

  • Feste Bundestagsgröße von 630 Sitzen seit Reform 2023
  • Keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr — Zweitstimmendeckung für Direktmandate
  • 299 Wahlkreise für Direktmandate, Rest über Landeslisten
  • Zweitstimme entscheidet über Sitzverteilung (oft fälschlich als „weniger wichtig" angesehen)
  • Grundmandatsklausel: 3 Direktmandate überwinden die 5%-Hürde

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Bundestagswahl in Sachsen?

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis nach dem Prinzip der relativen Mehrheit gewählt — wer die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, denn sie bestimmt die proportionale Sitzverteilung im Bundestag. Seit der Wahlrechtsreform 2023 gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, wodurch der Bundestag eine feste Größe von 630 Sitzen hat. Ein Kandidat zieht nur dann per Erststimme ein, wenn seine Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat. Die 5%-Hürde kann alternativ durch drei Direktmandate überwunden werden (Grundmandatsklausel). Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Nicht vorgesehen. Jeder Wähler hat genau eine Erst- und eine Zweitstimme.

Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Partei/einen Kandidaten gebunden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen.

5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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