Kommunalwahl in Sachsen: So wird gewählt
3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
3 Stimmen
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
Panaschieren
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Sachsen
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Sachsen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 3 Stimmen. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Sachsen.
So funktioniert die Kommunalwahl
In Sachsen hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden proportional verteilt — es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. In kreisfreien Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt. Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl statt.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Sachsen
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Sachsen haben Sie 3 Stimmen. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 3 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: Keine Sperrklausel.
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Sachsen · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) oder Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg). Für die (Ober-)Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Sachsen. Der Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) oder Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg). Für die (Ober-)Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.
- 2
Ihre 3 Stimmen kennen
Sie haben 3 Stimmen. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Stichwahl bei der Kommunalwahl in Sachsen
Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl statt. Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl Eine Stichwahl ist ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Sie findet statt, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreicht. Den genauen Termin und die Regeln für Sachsen veröffentlicht der Landeswahlleiter.
Wer wählt in Sachsen den Bürgermeister?
Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. In kreisfreien Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt. Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl 7-jährige Amtszeit für Bürgermeister Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Sachsen über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.
Landeswahlleiter SachsenBesonderheiten
- 3 Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren
- Keine Sperrklausel
- Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl
- Ortschaftsräte als zusätzliche kommunale Ebene in eingemeindeten Orten
- 7-jährige Amtszeit für Bürgermeister
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Sachsen?
3 Stimmen
Darf man bei der Kommunalwahl in Sachsen kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
Darf man bei der Kommunalwahl in Sachsen panaschieren?
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
3 Stimmen
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
18 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Sachsen

KI-Telefon-Assistentin
Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.
Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Kommunalwahlgesetz (Sachsen) (SächsKomWG)
- § 15
- jeder Wahlberechtigte hat 3 Stimmen
- § 15 Abs. 5
- die Stimmen dürfen auf einen Bewerber gehäuft werden, bis zu drei je Bewerber
- § 15 Abs. 5
- die Stimmen dürfen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden
- § 21
- Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë
Gesetzestext aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Sächsische Landeszentrale für politische Bildung — Kommunalwahlen in Sachsen
- Auskunft
- in Sachsen darf man bei Kommunalwahlen erst ab 18 Jahren wählen — anders als in mehreren anderen Bundesländern
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Sachsen (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Sachsen können sich ändern. Landeswahlleitung Sachsen aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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