Kommunalwahl in Sachsen: So wird gewählt

3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

3 Stimmen

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Sachsen hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden proportional verteilt — es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. In kreisfreien Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt. Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl statt.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Sachsen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) oder Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg). Für die (Ober-)Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.


Besonderheiten

  • 3 Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren
  • Keine Sperrklausel
  • Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl
  • Ortschaftsräte als zusätzliche kommunale Ebene in eingemeindeten Orten
  • 7-jährige Amtszeit für Bürgermeister

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Sachsen?

In Sachsen hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden proportional verteilt — es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. In kreisfreien Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt. Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl statt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

3 Stimmen

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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