Kommunalwahl in Sachsen: So wird gewählt

3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

3 Stimmen

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Sachsen hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden proportional verteilt — es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. In kreisfreien Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt. Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl statt.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Sachsen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) oder Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg). Für die (Ober-)Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.


Besonderheiten

  • 3 Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren
  • Keine Sperrklausel
  • Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl
  • Ortschaftsräte als zusätzliche kommunale Ebene in eingemeindeten Orten
  • 7-jährige Amtszeit für Bürgermeister

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Sachsen?

In Sachsen hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden proportional verteilt — es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. In kreisfreien Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt. Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl statt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

3 Stimmen

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

3 Stimmen

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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