Landtagswahl in Schleswig-Holstein: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
Briefwahl zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Schleswig-Holstein.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat regulär 69 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 35 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag deutlich vergrößern. Besonderheit: Der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als Partei der dänischen und friesischen Minderheit ist von der 5%-Hürde befreit. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Schleswig-Holstein
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Schleswig-Holstein haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei).
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Schleswig-Holstein ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
- 2
Ihre 2 Stimmen kennen
Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Wahlrecht ab 16 Jahren (auch für Landtagswahl)
- SSW als Minderheitenpartei von 5%-Hürde befreit
- 35 Wahlkreise, regulär 69 Sitze
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein?
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Darf man bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein kumulieren?
Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Schleswig-Holstein.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Schleswig-Holstein

KI-Telefon-Assistentin
Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.
Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deWahltermine Schleswig-Holstein
Wann finden die nächsten Wahlen in Schleswig-Holstein statt?
Wahltermine ansehenRechtsgrundlagen
Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Schleswig-Holstein liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Schleswig-Holstein (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Schleswig-Holstein). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein können sich ändern. Landeswahlleitung Schleswig-Holstein aufrufen
Bevor du wählst: So steht deine Gemeinde finanziell da — verstehe den Gemeindehaushalt, den Hebesatz und digitale Bürger-Services.
Haushalt & Transparenz
Verstehe, wofür deine Gemeinde dein Steuergeld einsetzt