Kommunalwahl in Schleswig-Holstein: So wird gewählt

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl) · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Für den Stimmzettel gilt dieselbe Regel wie im Wahllokal: So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl). Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Schleswig-Holstein.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Schleswig-Holstein hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen so viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung zu vergeben sind. Die Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren), und pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Es gibt keine Sperrklausel. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. Die dänische Minderheitspartei SSW (Südschleswigscher Wählerverband) genießt einen besonderen Status.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein haben Sie So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl). Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Es gilt: Keine Sperrklausel.

Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Schleswig-Holstein
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Schleswig-Holstein · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen ihre Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 pro Kandidat) oder Panaschieren (über Listen hinweg). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Sitzzahl nicht überschreiten. Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Der Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen ihre Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 pro Kandidat) oder Panaschieren (über Listen hinweg). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Sitzzahl nicht überschreiten. Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.

  2. 2

    Anzahl der Stimmen kennen

    Sie haben So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl). Setzen Sie nicht mehr Kreuze als vorgesehen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

  3. 3

    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.

  4. 4

    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.

Wer wählt in Schleswig-Holstein den Bürgermeister?

Es gibt keine Sperrklausel. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten (6-jährige Amtszeit) Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Schleswig-Holstein über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.

Landeswahlleiter Schleswig-Holstein

Besonderheiten

  • Kumulieren und Panaschieren mit so vielen Stimmen wie Sitze
  • Keine Sperrklausel
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als anerkannte Partei der dänischen Minderheit
  • Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten (6-jährige Amtszeit)

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen so viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung zu vergeben sind. Die Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren), und pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Es gibt keine Sperrklausel. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. Die dänische Minderheitspartei SSW (Südschleswigscher Wählerverband) genießt einen besonderen Status. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Schleswig-Holstein.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

Andere Wahlen in Schleswig-Holstein
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Rechtsgrundlagen

Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Schleswig-Holstein liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Schleswig-Holstein (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Schleswig-Holstein) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein können sich ändern. Landeswahlleitung Schleswig-Holstein aufrufen