Landtagswahl in Saarland: So wird gewählt
1 Stimme (reine Listenwahl) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
1 Stimme (reine Listenwahl)
Kumulieren
Nicht möglich. Es wird eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste abgegeben, einzelne Kandidaten können nicht bevorzugt werden.
Panaschieren
Nicht möglich. Es gibt nur eine Stimme für eine gesamte Parteiliste — Stimmen können nicht auf verschiedene Listen verteilt werden.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Saarland.
Briefwahl zur Landtagswahl in Saarland
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Saarland brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 1 Stimme (reine Listenwahl).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Saarland.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Saarländische Landtag hat 51 Sitze und wird als reine Verhältniswahl gewählt — es gibt keine Wahlkreise und keine Direktmandate. Jeder Wähler hat nur eine Stimme für eine Parteiliste. Das Saarland ist damit das einzige Bundesland ohne Direktkandidaten bei der Landtagswahl.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Saarland
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Saarland haben Sie 1 Stimme (reine Listenwahl). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Es gilt: 5 %.
Der Stimmzettel zeigt nur die Landeslisten der Parteien. Ein Kreuz wird gesetzt.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Saarland. Der Stimmzettel zeigt nur die Landeslisten der Parteien. Ein Kreuz wird gesetzt.
- 2
Ihre Stimme kennen
Sie haben 1 Stimme (reine Listenwahl). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Nicht möglich. Es wird eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste abgegeben, einzelne Kandidaten können nicht bevorzugt werden.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Nicht möglich. Es gibt nur eine Stimme für eine gesamte Parteiliste — Stimmen können nicht auf verschiedene Listen verteilt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Einziges Bundesland mit reiner Listenwahl (keine Direktmandate)
- Nur 1 Stimme bei der Landtagswahl
- 51 Sitze — kleinster Flächenland-Landtag
- 3 Wahlkreise (nur für Listenaufstellung, nicht für Direktmandate)
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Saarland?
1 Stimme (reine Listenwahl)
Darf man bei der Landtagswahl in Saarland kumulieren?
Nicht möglich. Es wird eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste abgegeben, einzelne Kandidaten können nicht bevorzugt werden.
Darf man bei der Landtagswahl in Saarland panaschieren?
Nicht möglich. Es gibt nur eine Stimme für eine gesamte Parteiliste — Stimmen können nicht auf verschiedene Listen verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Saarland.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
1 Stimme (reine Listenwahl)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
18 Jahre
Nicht wahlberechtigt
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Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Saarland (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Saarland können sich ändern. Landeswahlleitung Saarland aufrufen
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