Kommunalwahl in Saarland: So wird gewählt

1 Stimme · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

1 Stimme

Kumulieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Liste abgegeben.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Nicht möglich. Es wird eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste abgegeben — Stimmen können nicht auf verschiedene Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Saarland

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Saarland brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 1 Stimme.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Saarland.


So funktioniert die Kommunalwahl

Im Saarland hat jeder Wähler bei der Kommunalwahl eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste. Kumulieren und Panaschieren sind nicht möglich — Wähler können nur eine gesamte Liste wählen, nicht einzelne Kandidaten. In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gibt es keine Sperrklausel, in größeren Gemeinden kann eine Sperrklausel gelten. (Ober-)Bürgermeister werden direkt gewählt. Der Regionalverband Saarbrücken ist eine saarländische Besonderheit — ein Kommunalverband mit eigenem Parlament.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Saarland

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Saarland haben Sie 1 Stimme. Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Es gilt: Keine Sperrklausel.

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Saarland ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Saarland ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt die geschlossenen Parteilisten mit den Kandidaten. Es wird genau ein Kreuz bei einer Liste gesetzt. Für die (Ober-)Bürgermeisterwahl gibt es einen separaten Stimmzettel.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Saarland. Der Stimmzettel zeigt die geschlossenen Parteilisten mit den Kandidaten. Es wird genau ein Kreuz bei einer Liste gesetzt. Für die (Ober-)Bürgermeisterwahl gibt es einen separaten Stimmzettel.

  2. 2

    Ihre Stimme kennen

    Sie haben 1 Stimme. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Liste abgegeben.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Nicht möglich. Es wird eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste abgegeben — Stimmen können nicht auf verschiedene Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.

Wer wählt in Saarland den Bürgermeister?

In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gibt es keine Sperrklausel, in größeren Gemeinden kann eine Sperrklausel gelten. (Ober-)Bürgermeister werden direkt gewählt. Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern (10-jährige Amtszeit) Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Saarland über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.

Landeswahlleiter Saarland

Besonderheiten

  • Kein Kumulieren und kein Panaschieren — nur geschlossene Listenwahl
  • Keine Sperrklausel — der Landtag hat sie am 20.08.2008 ersatzlos gestrichen
  • Sitzverteilung nach d'Hondt — anders als in den meisten Ländern
  • Regionalverband Saarbrücken als saarländische Besonderheit
  • Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern (10-jährige Amtszeit)
  • Kleinstes Flächenland Deutschlands

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Saarland?

Im Saarland hat jeder Wähler bei der Kommunalwahl eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste. Kumulieren und Panaschieren sind nicht möglich — Wähler können nur eine gesamte Liste wählen, nicht einzelne Kandidaten. In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gibt es keine Sperrklausel, in größeren Gemeinden kann eine Sperrklausel gelten. (Ober-)Bürgermeister werden direkt gewählt. Der Regionalverband Saarbrücken ist eine saarländische Besonderheit — ein Kommunalverband mit eigenem Parlament. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

1 Stimme

Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Liste abgegeben.

Nicht möglich. Es wird eine Stimme für eine geschlossene Parteiliste abgegeben — Stimmen können nicht auf verschiedene Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Saarland.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

1 Stimme

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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Rechtsgrundlagen

Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Saarland liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Saarland (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Saarland können sich ändern. Landeswahlleitung Saarland aufrufen