Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: So wird gewählt
2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)
Kumulieren
Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat 101 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten in einem der 52 Wahlkreise und eine Landesstimme für die geschlossene Landesliste einer Partei. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung. 51 Sitze werden über die Wahlkreise als Direktmandate vergeben, die restlichen 50 über die Landeslisten. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel.
Der Stimmzettel
Muster-Stimmzettel Landtagswahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Wahlkreisstimme), auf der rechten Seite die geschlossenen Landeslisten der Parteien (Landesstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
Besonderheiten
- 52 Wahlkreise, 101 Sitze
- Personalisierte Verhältniswahl
Häufige Fragen
Darf man bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kumulieren?
Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz panaschieren?
Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Rheinland-Pfalz.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
18 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Rheinland-Pfalz

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