Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: So wird gewählt

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat 101 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten in einem der 52 Wahlkreise und eine Landesstimme für die geschlossene Landesliste einer Partei. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung. 51 Sitze werden über die Wahlkreise als Direktmandate vergeben, die restlichen 50 über die Landeslisten. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Rheinland-Pfalz
Muster-Stimmzettel Landtagswahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Wahlkreisstimme), auf der rechten Seite die geschlossenen Landeslisten der Parteien (Landesstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • 52 Wahlkreise, 101 Sitze
  • Personalisierte Verhältniswahl

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz?

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat 101 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten in einem der 52 Wahlkreise und eine Landesstimme für die geschlossene Landesliste einer Partei. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung. 51 Sitze werden über die Wahlkreise als Direktmandate vergeben, die restlichen 50 über die Landeslisten. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Rheinland-Pfalz.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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