Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: So wird gewählt

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.

Briefwahl zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat 101 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten in einem der 52 Wahlkreise und eine Landesstimme für die geschlossene Landesliste einer Partei. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung. 51 Sitze werden über die Wahlkreise als Direktmandate vergeben, die restlichen 50 über die Landeslisten. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz haben Sie 2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.

Muster-Stimmzettel Landtagswahl Rheinland-Pfalz
Muster-Stimmzettel Landtagswahl Rheinland-Pfalz · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Wahlkreisstimme), auf der rechten Seite die geschlossenen Landeslisten der Parteien (Landesstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Wahlkreisstimme), auf der rechten Seite die geschlossenen Landeslisten der Parteien (Landesstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • 52 Wahlkreise, 101 Sitze
  • Personalisierte Verhältniswahl

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz?

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat 101 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten in einem der 52 Wahlkreise und eine Landesstimme für die geschlossene Landesliste einer Partei. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung. 51 Sitze werden über die Wahlkreise als Direktmandate vergeben, die restlichen 50 über die Landeslisten. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Rheinland-Pfalz.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

Andere Wahlen in Rheinland-Pfalz
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Rechtsgrundlagen

Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Rheinland-Pfalz liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz können sich ändern. Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz aufrufen