Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: So wird gewählt
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
Panaschieren
Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Für den Stimmzettel gilt dieselbe Regel wie im Wahllokal: So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz.
So funktioniert die Kommunalwahl
In Rheinland-Pfalz hat jeder Wähler so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Das Verbandsgemeinde-System ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Verbandsgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Ortsgemeinderat als auch den Verbandsgemeinderat. Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden Ortsbeiräte, die lokale Interessen auf Stadtteilebene vertreten. Es gibt keine Sperrklausel. Die Sitze werden proportional verteilt. Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz haben Sie So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Es gilt: Keine Sperrklausel.
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Rheinland-Pfalz · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernListen und Kandidaten werden aufgeführt. Stimmen werden frei verteilt — kumuliert oder panaschiert. Gesamtzahl darf Sitzzahl nicht überschreiten.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz. Listen und Kandidaten werden aufgeführt. Stimmen werden frei verteilt — kumuliert oder panaschiert. Gesamtzahl darf Sitzzahl nicht überschreiten.
- 2
Anzahl der Stimmen kennen
Sie haben So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat. Setzen Sie nicht mehr Kreuze als vorgesehen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Wer wählt in Rheinland-Pfalz den Bürgermeister?
Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt. Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Rheinland-Pfalz über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.
Landeswahlleiter Rheinland-PfalzBesonderheiten
- Verbandsgemeinde-System als regionale Besonderheit
- Kumulieren und Panaschieren
- Keine Sperrklausel
- Bezirkstage als zusätzliche kommunale Ebene
- Wahlrecht ab 18 Jahren — anders als in den meisten Nachbarländern
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz?
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat
Darf man bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.
Darf man bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz panaschieren?
Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Rheinland-Pfalz.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
18 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Rheinland-Pfalz

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Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deWahltermine Rheinland-Pfalz
Wann finden die nächsten Wahlen in Rheinland-Pfalz statt?
Wahltermine ansehenRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz — Wahlsystem und Wahlrecht
- § 1 KWG
- an der Wahl teilnehmen können Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind
- § 32 KWG
- einem Bewerber dürfen bis zu drei Stimmen gegeben werden
- § 32 KWG
- die Stimmen dürfen über Listengrenzen hinweg auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz können sich ändern. Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz aufrufen
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