Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: So wird gewählt

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Für den Stimmzettel gilt dieselbe Regel wie im Wahllokal: So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Rheinland-Pfalz hat jeder Wähler so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Das Verbandsgemeinde-System ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Verbandsgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Ortsgemeinderat als auch den Verbandsgemeinderat. Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden Ortsbeiräte, die lokale Interessen auf Stadtteilebene vertreten. Es gibt keine Sperrklausel. Die Sitze werden proportional verteilt. Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz haben Sie So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Es gilt: Keine Sperrklausel.

Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Rheinland-Pfalz
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Rheinland-Pfalz · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Listen und Kandidaten werden aufgeführt. Stimmen werden frei verteilt — kumuliert oder panaschiert. Gesamtzahl darf Sitzzahl nicht überschreiten.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz. Listen und Kandidaten werden aufgeführt. Stimmen werden frei verteilt — kumuliert oder panaschiert. Gesamtzahl darf Sitzzahl nicht überschreiten.

  2. 2

    Anzahl der Stimmen kennen

    Sie haben So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat. Setzen Sie nicht mehr Kreuze als vorgesehen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

  3. 3

    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

  4. 4

    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.

Wer wählt in Rheinland-Pfalz den Bürgermeister?

Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt. Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Rheinland-Pfalz über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.

Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz

Besonderheiten

  • Verbandsgemeinde-System als regionale Besonderheit
  • Kumulieren und Panaschieren
  • Keine Sperrklausel
  • Bezirkstage als zusätzliche kommunale Ebene
  • Wahlrecht ab 18 Jahren — anders als in den meisten Nachbarländern

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz hat jeder Wähler so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Das Verbandsgemeinde-System ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Verbandsgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Ortsgemeinderat als auch den Verbandsgemeinderat. Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden Ortsbeiräte, die lokale Interessen auf Stadtteilebene vertreten. Es gibt keine Sperrklausel. Die Sitze werden proportional verteilt. Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Rheinland-Pfalz.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz — Wahlsystem und Wahlrecht

§ 1 KWG
an der Wahl teilnehmen können Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind
§ 32 KWG
einem Bewerber dürfen bis zu drei Stimmen gegeben werden
§ 32 KWG
die Stimmen dürfen über Listengrenzen hinweg auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz können sich ändern. Landeswahlleitung Rheinland-Pfalz aufrufen