Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: So wird gewählt

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Rheinland-Pfalz hat jeder Wähler so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Das Verbandsgemeinde-System ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Verbandsgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Ortsgemeinderat als auch den Verbandsgemeinderat. Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden Ortsbeiräte, die lokale Interessen auf Stadtteilebene vertreten. Es gibt keine Sperrklausel. Die Sitze werden proportional verteilt. Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Rheinland-Pfalz
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Listen und Kandidaten werden aufgeführt. Stimmen werden frei verteilt — kumuliert oder panaschiert. Gesamtzahl darf Sitzzahl nicht überschreiten.


Besonderheiten

  • Verbandsgemeinde-System als regionale Besonderheit
  • Kumulieren und Panaschieren
  • Keine Sperrklausel
  • Bezirkstage als zusätzliche kommunale Ebene

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz hat jeder Wähler so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Das Verbandsgemeinde-System ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Verbandsgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Ortsgemeinderat als auch den Verbandsgemeinderat. Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden Ortsbeiräte, die lokale Interessen auf Stadtteilebene vertreten. Es gibt keine Sperrklausel. Die Sitze werden proportional verteilt. Bürgermeister von Verbandsgemeinden und kreisfreien Städten werden direkt gewählt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Rheinland-Pfalz.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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