Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der NRW-Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in NRW.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist mit regulär 195 Sitzen der größte Landtag Deutschlands. Er wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt: In 128 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung. Es gilt eine 5%-Sperrklausel. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Nordrhein-Westfalen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • 128 Wahlkreise, regulär 195 Sitze — größter Landtag Deutschlands
  • Personalisierte Verhältniswahl nach Bundestagsmodell
  • 5-jährige Legislaturperiode
  • ~13 Mio. Wahlberechtigte (bevölkerungsreichstes Bundesland)

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen?

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist mit regulär 195 Sitzen der größte Landtag Deutschlands. Er wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt: In 128 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung. Es gilt eine 5%-Sperrklausel. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der NRW-Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Nordrhein-Westfalen.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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