Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der NRW-Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
Aktives Wahlrecht ab 16 erstmals bei der Landtagswahl 2027
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in NRW.
Briefwahl zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Nordrhein-Westfalen.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist mit regulär 195 Sitzen der größte Landtag Deutschlands. Er wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt: In 128 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung. Es gilt eine 5%-Sperrklausel. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.
Muster-Stimmzettel Landtagswahl Nordrhein-Westfalen · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
- 2
Ihre 2 Stimmen kennen
Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der NRW-Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- 128 Wahlkreise, regulär 195 Sitze — größter Landtag Deutschlands
- Personalisierte Verhältniswahl nach Bundestagsmodell
- 5-jährige Legislaturperiode
- ~13 Mio. Wahlberechtigte (bevölkerungsreichstes Bundesland)
- Wahlrecht ab 16 Jahren — erstmals bei der Landtagswahl 2027
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen?
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Darf man bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen kumulieren?
Bei der NRW-Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Aktives Wahlrecht ab 16 erstmals bei der Landtagswahl 2027 Weitere Wahltermine in Nordrhein-Westfalen.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
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- Auskunft
- deutsche Jugendliche dürfen bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Nordrhein-Westfalen (Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen können sich ändern. Landeswahlleitung Nordrhein-Westfalen aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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