Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen: So wird gewählt

1 Stimme · Sperrklausel: Keine Sperrklausel (seit Verfassungsgerichtsurteil 1999)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

1 Stimme

Kumulieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Es wird genau eine Stimme für eine Reserveliste abgegeben.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Die Stimme gilt für eine gesamte Parteiliste.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel (seit Verfassungsgerichtsurteil 1999)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

Nordrhein-Westfalen hat das einfachste Kommunalwahlsystem Deutschlands: Jeder Wähler hat nur eine Stimme für eine Reserveliste (Partei/Wählergruppe). Es gibt kein Kumulieren und kein Panaschieren. Die Sitze werden per Verhältniswahl (Sainte-Laguë) verteilt. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil von 1999 gibt es keine Sperrklausel mehr. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden in separater Direktwahl bestimmt — bei Bedarf mit Stichwahl. In Großstädten mit Bezirken werden zusätzlich Bezirksvertretungen gewählt.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Nordrhein-Westfalen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt die Reservelisten (Parteilisten) mit den Kandidaten. Es wird genau ein Kreuz bei einer Liste gesetzt. Für die (Ober-)Bürgermeister- bzw. Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel mit den Einzelkandidaten. In Großstädten gibt es ggf. einen dritten Stimmzettel für die Bezirksvertretung.


Besonderheiten

  • Nur 1 Stimme — kein Kumulieren und kein Panaschieren
  • Keine Sperrklausel seit Verfassungsgerichtsurteil 1999
  • Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten (5-jährige Amtszeit)
  • Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten mit mehr als einem Stadtbezirk
  • Größtes Bundesland: ~13 Mio. Wahlberechtigte bei Kommunalwahlen

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen?

Nordrhein-Westfalen hat das einfachste Kommunalwahlsystem Deutschlands: Jeder Wähler hat nur eine Stimme für eine Reserveliste (Partei/Wählergruppe). Es gibt kein Kumulieren und kein Panaschieren. Die Sitze werden per Verhältniswahl (Sainte-Laguë) verteilt. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil von 1999 gibt es keine Sperrklausel mehr. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden in separater Direktwahl bestimmt — bei Bedarf mit Stichwahl. In Großstädten mit Bezirken werden zusätzlich Bezirksvertretungen gewählt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Nicht vorgesehen. Es wird genau eine Stimme für eine Reserveliste abgegeben.

Nicht vorgesehen. Die Stimme gilt für eine gesamte Parteiliste.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Nordrhein-Westfalen.

Keine Sperrklausel (seit Verfassungsgerichtsurteil 1999)

Kurzreferenz
Stimmen

1 Stimme

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel (seit Verfassungsgerichtsurteil 1999)

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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