Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in MV.

Briefwahl zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

In Mecklenburg-Vorpommern endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am zweiten Tag vor der Wahl um 12:00 Uhr. Für die Landtagswahl am 20. September 2026 heißt das: 18. September 2026, 12:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Landesamt für innere Verwaltung M-V, Info-Broschüre Landtags- und Kommunalwahlen, geprüft 14.08.2026).


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat regulär 71 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 36 Wahlkreise gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer sein kann als 71 Sitze.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme).

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme).

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • 36 Wahlkreise, regulär 71 Sitze (plus mögliche Überhang-/Ausgleichsmandate)
  • Personalisierte Verhältniswahl nach dem Modell der Bundestagswahl
  • Kürzeste Legislaturperiode im Osten: 5 Jahre
  • Wahlrecht ab 16 Jahren — seit 2022 auch für den Landtag
  • 5%-Hürde ohne Grundmandatsklausel: Direktmandate öffnen den Landtag nicht

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat regulär 71 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 36 Wahlkreise gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer sein kann als 71 Sitze. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Mecklenburg-Vorpommern.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

Andere Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern
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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Landesamt für innere Verwaltung M-V — Landtagswahl am 20. September 2026

Auskunft
wahlberechtigt, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
Auskunft
wählbar, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
Auskunft
Verteilung der Listenmandate nach Hare-Niemeyer; Rechtsgrundlage ist das Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V
Auskunft
Sperrklausel von 5 % bei den Zweitstimmen, ohne Grundmandatsklausel

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern können sich ändern. Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026