Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in MV.
Briefwahl zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
In Mecklenburg-Vorpommern endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am zweiten Tag vor der Wahl um 12:00 Uhr. Für die Landtagswahl am 20. September 2026 heißt das: 18. September 2026, 12:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Landesamt für innere Verwaltung M-V, Info-Broschüre Landtags- und Kommunalwahlen, geprüft 14.08.2026).
So funktioniert die Landtagswahl
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat regulär 71 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 36 Wahlkreise gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer sein kann als 71 Sitze.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Links stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme).
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme).
- 2
Ihre 2 Stimmen kennen
Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- 36 Wahlkreise, regulär 71 Sitze (plus mögliche Überhang-/Ausgleichsmandate)
- Personalisierte Verhältniswahl nach dem Modell der Bundestagswahl
- Kürzeste Legislaturperiode im Osten: 5 Jahre
- Wahlrecht ab 16 Jahren — seit 2022 auch für den Landtag
- 5%-Hürde ohne Grundmandatsklausel: Direktmandate öffnen den Landtag nicht
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern?
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Darf man bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern kumulieren?
Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Mecklenburg-Vorpommern.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern

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Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deWahltermine Mecklenburg-Vorpommern
Wann finden die nächsten Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt?
Wahltermine ansehenRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Landesamt für innere Verwaltung M-V — Landtagswahl am 20. September 2026
- Auskunft
- wahlberechtigt, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Auskunft
- wählbar, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Auskunft
- Verteilung der Listenmandate nach Hare-Niemeyer; Rechtsgrundlage ist das Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V
- Auskunft
- Sperrklausel von 5 % bei den Zweitstimmen, ohne Grundmandatsklausel
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern können sich ändern. Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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