Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern: So wird gewählt

3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

3 Stimmen

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 3 Stimmen. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, wobei eine Stichwahl stattfindet, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie 3 Stimmen. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 3 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: Keine Sperrklausel.

Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Mecklenburg-Vorpommern
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Mecklenburg-Vorpommern · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum Vergrößern

Alle antretenden Listen mit Kandidaten werden aufgeführt. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — sie können einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren) oder ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen aufteilen (Panaschieren). Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern. Alle antretenden Listen mit Kandidaten werden aufgeführt. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — sie können einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren) oder ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen aufteilen (Panaschieren). Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.

  2. 2

    Ihre 3 Stimmen kennen

    Sie haben 3 Stimmen. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

  4. 4

    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.

Stichwahl bei der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern

Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, wobei eine Stichwahl stattfindet, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl Eine Stichwahl ist ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Sie findet statt, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreicht. Den genauen Termin und die Regeln für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht der Landeswahlleiter.

Wer wählt in Mecklenburg-Vorpommern den Bürgermeister?

Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, wobei eine Stichwahl stattfindet, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl Ehrenamtliche Bürgermeister in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Mecklenburg-Vorpommern über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.

Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern

Besonderheiten

  • 3 Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • Keine Sperrklausel — auch kleine Gruppen haben Chancen
  • Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl
  • Ehrenamtliche Bürgermeister in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, wobei eine Stichwahl stattfindet, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

3 Stimmen

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Mecklenburg-Vorpommern.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

3 Stimmen

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

Andere Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern
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Wahltermine Mecklenburg-Vorpommern

Wann finden die nächsten Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt?

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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Landesamt für innere Verwaltung M-V — Kommunalwahlen

Auskunft
wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat
Auskunft
wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern können sich ändern. Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026