Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern: So wird gewählt

3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

3 Stimmen

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, wobei eine Stichwahl stattfindet, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Mecklenburg-Vorpommern
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Alle antretenden Listen mit Kandidaten werden aufgeführt. Wähler verteilen 3 Stimmen frei — sie können einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren) oder ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen aufteilen (Panaschieren). Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.


Besonderheiten

  • 3 Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • Keine Sperrklausel — auch kleine Gruppen haben Chancen
  • Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten mit ggf. Stichwahl
  • Ehrenamtliche Bürgermeister in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Es gibt keine Sperrklausel. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, wobei eine Stichwahl stattfindet, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Mecklenburg-Vorpommern.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

3 Stimmen

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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