Kommunalwahl in Hessen: So wird gewählt

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Hessen

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Hessen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Für den Stimmzettel gilt dieselbe Regel wie im Wahllokal: So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Hessen.


So funktioniert die Kommunalwahl

Hessische Kommunalwahlen sind bekannt für ihre Wählerfreundlichkeit. Die Stimmenzahl entspricht der Sitzzahl der Gemeindevertretung. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Es gibt keine Sperrklausel.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Hessen

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Hessen haben Sie So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Es gilt: Keine Sperrklausel.

Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Hessen
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Hessen · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Alle Listen und Kandidaten sind aufgeführt. Wähler verteilen ihre Stimmen frei — kumuliert oder panaschiert. Die Gesamtstimmenzahl darf die Sitzzahl nicht übersteigen.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

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    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Hessen. Alle Listen und Kandidaten sind aufgeführt. Wähler verteilen ihre Stimmen frei — kumuliert oder panaschiert. Die Gesamtstimmenzahl darf die Sitzzahl nicht übersteigen.

  2. 2

    Anzahl der Stimmen kennen

    Sie haben So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung. Setzen Sie nicht mehr Kreuze als vorgesehen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

  3. 3

    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

  4. 4

    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.

Wer wählt in Hessen den Bürgermeister?

Direktwahl der Bürgermeister Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Hessen über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.

Landeswahlleiter Hessen

Besonderheiten

  • Keine Sperrklausel — kleine Listen haben Chancen
  • Wahlrecht ab 18 Jahren — Hessen hat als eines der wenigen Länder nicht auf 16 gesenkt
  • Sechs Wochen Wohnsitz genügen (kürzer als die üblichen drei Monate)
  • Kumulieren und Panaschieren
  • Direktwahl der Bürgermeister
  • Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Hessen?

Hessische Kommunalwahlen sind bekannt für ihre Wählerfreundlichkeit. Die Stimmenzahl entspricht der Sitzzahl der Gemeindevertretung. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (über Listengrenzen hinweg) sind möglich. Es gibt keine Sperrklausel. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Hessen.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

KI-Telefon-Assistentin für Parteien und Wahlkampf
KI-Telefon-Assistentin

Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.

Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.de
Wahltermine Hessen

Wann finden die nächsten Wahlen in Hessen statt?

Wahltermine ansehen

Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Hessisches Statistisches Landesamt — FAQ zu den Kommunalwahlen 2026

Auskunft
wahlberechtigt sind volljährige Hessinnen und Hessen, also ab 18 Jahren
Auskunft
jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Sitze in der jeweiligen Körperschaft gibt
Auskunft
einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden
Auskunft
die Stimmen können auf unterschiedliche Wahlvorschläge verteilt werden; die Gesamtstimmenzahl darf nicht überschritten werden

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Hessen (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Hessen können sich ändern. Landeswahlleitung Hessen aufrufen