Landtagswahl in Hessen: So wird gewählt

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der hessischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Hessen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Hessische Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten und eine Landesstimme für eine geschlossene Parteiliste. In 55 Wahlkreisen werden Direktmandate per relativer Mehrheit vergeben. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung im Landtag, der regulär 110 Sitze hat. Überhangmandate sind möglich, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen — Ausgleichsmandate können den Landtag entsprechend vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Hessen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten im Wahlkreis mit Partei und Beruf (Wahlkreisstimme), auf der rechten Seite die geschlossenen Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Landesstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • 55 Wahlkreise, regulär 110 Sitze
  • Klassische personalisierte Verhältniswahl

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Hessen?

Der Hessische Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für einen Direktkandidaten und eine Landesstimme für eine geschlossene Parteiliste. In 55 Wahlkreisen werden Direktmandate per relativer Mehrheit vergeben. Die Landesstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung im Landtag, der regulär 110 Sitze hat. Überhangmandate sind möglich, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen — Ausgleichsmandate können den Landtag entsprechend vergrößern. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der hessischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Wahlkreisstimme gilt einem Direktkandidaten, die Landesstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Hessen.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Wahlkreisstimme + Landesstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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