Landtagswahl in Brandenburg: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (oder 1 Direktmandat)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 % (oder 1 Direktmandat)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Brandenburg.

Briefwahl zur Landtagswahl in Brandenburg

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Brandenburg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Brandenburg.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Brandenburger Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landtag hat regulär 88 Sitze — 44 Direkt- und mindestens 44 Listenmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer werden kann. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann bereits durch ein einziges Direktmandat überwunden werden. Brandenburg gehört zu den wenigen Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Brandenburg

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Brandenburg haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % (oder 1 Direktmandat).

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Brandenburg ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Brandenburg ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Listenkandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Brandenburg. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Listenkandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • Wahlrecht ab 16 Jahren (auch für Landtagswahl)
  • 5%-Hürde alternativ durch 1 Direktmandat überwindbar
  • 44 Wahlkreise, regulär 88 Sitze

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Brandenburg?

Der Brandenburger Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landtag hat regulär 88 Sitze — 44 Direkt- und mindestens 44 Listenmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer werden kann. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann bereits durch ein einziges Direktmandat überwunden werden. Brandenburg gehört zu den wenigen Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Brandenburg.

5 % (oder 1 Direktmandat)

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % (oder 1 Direktmandat)

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

Andere Wahlen in Brandenburg
KI-Telefon-Assistentin für Parteien und Wahlkampf
KI-Telefon-Assistentin

Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.

Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.de
Wahltermine Brandenburg

Wann finden die nächsten Wahlen in Brandenburg statt?

Wahltermine ansehen

Rechtsgrundlagen

Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Brandenburg liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Brandenburg (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Brandenburg können sich ändern. Landeswahlleitung Brandenburg aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026