Kommunalwahl in Brandenburg: So wird gewählt
3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
3 Stimmen
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat möglich. Wähler können so ihre Favoriten gezielt stärken und deren Chancen auf einen Sitz erhöhen.
Panaschieren
Stimmen dürfen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden. So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Brandenburg
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Brandenburg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 3 Stimmen. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Brandenburg.
So funktioniert die Kommunalwahl
Bei Kommunalwahlen in Brandenburg hat jeder Wähler 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können (Panaschieren). Pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Es gilt keine Sperrklausel.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Brandenburg
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Brandenburg haben Sie 3 Stimmen. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 3 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: Keine Sperrklausel.
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Brandenburg · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel zeigt alle Listen mit Kandidaten. Wähler verteilen ihre 3 Stimmen frei — auch mehrere an einen Kandidaten oder über Listen hinweg.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Brandenburg. Der Stimmzettel zeigt alle Listen mit Kandidaten. Wähler verteilen ihre 3 Stimmen frei — auch mehrere an einen Kandidaten oder über Listen hinweg.
- 2
Ihre 3 Stimmen kennen
Sie haben 3 Stimmen. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat möglich. Wähler können so ihre Favoriten gezielt stärken und deren Chancen auf einen Sitz erhöhen.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen dürfen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden. So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Kumulieren und Panaschieren mit 3 Stimmen
- Wahlrecht ab 16 Jahren
- Keine Sperrklausel
- Personalisierte Verhältniswahl
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Brandenburg?
3 Stimmen
Darf man bei der Kommunalwahl in Brandenburg kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat möglich. Wähler können so ihre Favoriten gezielt stärken und deren Chancen auf einen Sitz erhöhen.
Darf man bei der Kommunalwahl in Brandenburg panaschieren?
Stimmen dürfen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden. So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Brandenburg.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
3 Stimmen
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
16 Jahre
Wahlberechtigt
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Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Brandenburg liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Brandenburg (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Brandenburg können sich ändern. Landeswahlleitung Brandenburg aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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