Landtagswahl in Berlin: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Landtagswahl
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Stadtstaats. Es wird mit zwei Stimmen gewählt: Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl), die Zweitstimme einer Partei-Bezirksliste (Verhältniswahl). Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze (78 Direktmandate + mindestens 52 Listenmandate). Besonderheit: Die Zweitstimme gilt nicht für eine Landesliste, sondern für die Bezirksliste einer Partei.
Der Stimmzettel
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel hat zwei Teile: links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme, schwarz gedruckt) und rechts die Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme, blau gedruckt). Am selben Wahltag gibt es einen separaten Stimmzettel für die BVV-Wahl.
Besonderheiten
- Abgeordnetenhaus — Landesparlament des Stadtstaats Berlin
- Zeitgleich mit BVV-Wahl (Kommunalwahl)
- Regulär mindestens 130 Sitze, durch Überhang- und Ausgleichsmandate oft mehr
- 78 Wahlkreise für Direktmandate
- Zweitstimme gilt für Bezirksliste (nicht Landesliste)
Häufige Fragen
Darf man bei der Landtagswahl in Berlin kumulieren?
Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Berlin panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Berlin.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
18 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Berlin

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