Landtagswahl in Berlin: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin.

Briefwahl zur Landtagswahl in Berlin

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Berlin brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

In Berlin endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. Für die Landtagswahl am 20. September 2026 heißt das: 18. September 2026, 15:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Landeswahlleitung Berlin, berlin.de/wahlen, geprüft 14.08.2026).


So funktioniert die Landtagswahl

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Stadtstaats. Es wird mit zwei Stimmen gewählt: Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl), die Zweitstimme einer Partei-Bezirksliste (Verhältniswahl). Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze (78 Direktmandate + mindestens 52 Listenmandate). Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer). Besonderheit: Die Zweitstimme gilt nicht für eine Landesliste, sondern für die Bezirksliste einer Partei.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Berlin

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Berlin haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Berlin ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Berlin ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel hat zwei Teile: links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme, schwarz gedruckt) und rechts die Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme, blau gedruckt). Am selben Wahltag gibt es einen separaten Stimmzettel für die BVV-Wahl.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Berlin. Der Stimmzettel hat zwei Teile: links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme, schwarz gedruckt) und rechts die Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme, blau gedruckt). Am selben Wahltag gibt es einen separaten Stimmzettel für die BVV-Wahl.

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • Abgeordnetenhaus — Landesparlament des Stadtstaats Berlin
  • Zeitgleich mit BVV-Wahl (Kommunalwahl)
  • Regulär mindestens 130 Sitze, durch Überhang- und Ausgleichsmandate oft mehr
  • 78 Wahlkreise für Direktmandate
  • Zweitstimme gilt für Bezirksliste (nicht Landesliste)
  • Wahlrecht ab 16 Jahren — seit der Verfassungsänderung von 2023 auch für das Abgeordnetenhaus

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Berlin?

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Stadtstaats. Es wird mit zwei Stimmen gewählt: Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl), die Zweitstimme einer Partei-Bezirksliste (Verhältniswahl). Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze (78 Direktmandate + mindestens 52 Listenmandate). Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer). Besonderheit: Die Zweitstimme gilt nicht für eine Landesliste, sondern für die Bezirksliste einer Partei. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Berlin.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

KI-Telefon-Assistentin für Parteien und Wahlkampf
KI-Telefon-Assistentin

Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.

Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.de
Wahltermine Berlin

Wann finden die nächsten Wahlen in Berlin statt?

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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport — Wahlen in Berlin

Art. 39 Abs. 3 VvB
zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Berlin). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Berlin können sich ändern. Landeswahlleitung Berlin aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026