Landtagswahl in Berlin: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin.
Briefwahl zur Landtagswahl in Berlin
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Berlin brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
In Berlin endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. Für die Landtagswahl am 20. September 2026 heißt das: 18. September 2026, 15:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Landeswahlleitung Berlin, berlin.de/wahlen, geprüft 14.08.2026).
So funktioniert die Landtagswahl
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Stadtstaats. Es wird mit zwei Stimmen gewählt: Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl), die Zweitstimme einer Partei-Bezirksliste (Verhältniswahl). Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze (78 Direktmandate + mindestens 52 Listenmandate). Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer). Besonderheit: Die Zweitstimme gilt nicht für eine Landesliste, sondern für die Bezirksliste einer Partei.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Berlin
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Berlin haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Berlin ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel hat zwei Teile: links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme, schwarz gedruckt) und rechts die Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme, blau gedruckt). Am selben Wahltag gibt es einen separaten Stimmzettel für die BVV-Wahl.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Berlin. Der Stimmzettel hat zwei Teile: links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme, schwarz gedruckt) und rechts die Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme, blau gedruckt). Am selben Wahltag gibt es einen separaten Stimmzettel für die BVV-Wahl.
- 2
Ihre 2 Stimmen kennen
Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Abgeordnetenhaus — Landesparlament des Stadtstaats Berlin
- Zeitgleich mit BVV-Wahl (Kommunalwahl)
- Regulär mindestens 130 Sitze, durch Überhang- und Ausgleichsmandate oft mehr
- 78 Wahlkreise für Direktmandate
- Zweitstimme gilt für Bezirksliste (nicht Landesliste)
- Wahlrecht ab 16 Jahren — seit der Verfassungsänderung von 2023 auch für das Abgeordnetenhaus
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Berlin?
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Darf man bei der Landtagswahl in Berlin kumulieren?
Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Berlin panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Berlin.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport — Wahlen in Berlin
- Art. 39 Abs. 3 VvB
- zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Berlin). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Berlin können sich ändern. Landeswahlleitung Berlin aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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