Landtagswahl in Berlin: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Stadtstaats. Es wird mit zwei Stimmen gewählt: Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl), die Zweitstimme einer Partei-Bezirksliste (Verhältniswahl). Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze (78 Direktmandate + mindestens 52 Listenmandate). Besonderheit: Die Zweitstimme gilt nicht für eine Landesliste, sondern für die Bezirksliste einer Partei.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Berlin
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel hat zwei Teile: links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme, schwarz gedruckt) und rechts die Bezirkslisten der Parteien (Zweitstimme, blau gedruckt). Am selben Wahltag gibt es einen separaten Stimmzettel für die BVV-Wahl.


Besonderheiten

  • Abgeordnetenhaus — Landesparlament des Stadtstaats Berlin
  • Zeitgleich mit BVV-Wahl (Kommunalwahl)
  • Regulär mindestens 130 Sitze, durch Überhang- und Ausgleichsmandate oft mehr
  • 78 Wahlkreise für Direktmandate
  • Zweitstimme gilt für Bezirksliste (nicht Landesliste)

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Berlin?

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Stadtstaats. Es wird mit zwei Stimmen gewählt: Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten im Wahlkreis (relative Mehrheitswahl), die Zweitstimme einer Partei-Bezirksliste (Verhältniswahl). Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze (78 Direktmandate + mindestens 52 Listenmandate). Besonderheit: Die Zweitstimme gilt nicht für eine Landesliste, sondern für die Bezirksliste einer Partei. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der Abgeordnetenhauswahl wird mit geschlossenen Bezirkslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Bezirksliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Berlin.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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