Kommunalwahl in Berlin: So wird gewählt
1 Stimme (BVV-Wahl) · Sperrklausel: 3 % auf Bezirksebene
Stimmenzahl
1 Stimme (BVV-Wahl)
Kumulieren
Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Bezirksliste abgegeben.
Panaschieren
Bei der BVV-Wahl wird eine Stimme für eine geschlossene Bezirksliste abgegeben — Panaschieren ist nicht möglich.
Sperrklausel
3 % auf Bezirksebene
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in Berlin dürfen an der BVV-Wahl teilnehmen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Berlin
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Berlin brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 1 Stimme (BVV-Wahl).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
In Berlin endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. Für die Kommunalwahl am 20. September 2026 heißt das: 18. September 2026, 15:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Landeswahlleitung Berlin, berlin.de/wahlen (BVV-Wahl am selben Tag), geprüft 14.08.2026).
So funktioniert die Kommunalwahl
In Berlin gibt es keine klassischen Kommunalwahlen, da Berlin ein Stadtstaat ist. Stattdessen werden die 12 Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Jede BVV hat 55 Sitze. Die Wahl findet zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl statt. Es gilt Verhältniswahl mit geschlossenen Listen und einer 3%-Sperrklausel auf Bezirksebene. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt verteilt — anders als beim Abgeordnetenhaus, das nach Hare-Niemeyer zuteilt. Die Bezirke (z.B. Mitte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf) sind zwar keine eigenständigen Gemeinden, haben aber eigene Verwaltungen und Entscheidungskompetenzen in lokalen Angelegenheiten.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Berlin
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Berlin haben Sie 1 Stimme (BVV-Wahl). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Es gilt: 3 % auf Bezirksebene.
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Berlin ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer BVV-Stimmzettel zeigt die antretenden Parteien und Wählervereinigungen im jeweiligen Bezirk. Es wird ein Kreuz bei einer Liste gesetzt. Die Sitze werden proportional nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Berlin. Der BVV-Stimmzettel zeigt die antretenden Parteien und Wählervereinigungen im jeweiligen Bezirk. Es wird ein Kreuz bei einer Liste gesetzt. Die Sitze werden proportional nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.
- 2
Ihre Stimme kennen
Sie haben 1 Stimme (BVV-Wahl). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Bezirksliste abgegeben.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Bei der BVV-Wahl wird eine Stimme für eine geschlossene Bezirksliste abgegeben — Panaschieren ist nicht möglich.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Wer wählt in Berlin den Bürgermeister?
Bezirksbürgermeister werden nicht direkt gewählt, sondern von der BVV bestimmt Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Berlin über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.
Landeswahlleiter BerlinBesonderheiten
- Stadtstaat — BVV-Wahl entspricht der Kommunalwahl
- 12 Bezirke mit je 55 BVV-Sitzen (660 Bezirksverordnete insgesamt)
- 3%-Sperrklausel (deutlich niedriger als die übliche 5%-Hürde)
- Wahlrecht ab 16 Jahren — auch für EU-Bürger
- Bezirksbürgermeister werden nicht direkt gewählt, sondern von der BVV bestimmt
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Berlin?
1 Stimme (BVV-Wahl)
Darf man bei der Kommunalwahl in Berlin kumulieren?
Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Bezirksliste abgegeben.
Darf man bei der Kommunalwahl in Berlin panaschieren?
Bei der BVV-Wahl wird eine Stimme für eine geschlossene Bezirksliste abgegeben — Panaschieren ist nicht möglich.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Berlin.
Gibt es eine Sperrklausel?
3 % auf Bezirksebene
Kurzreferenz
1 Stimme (BVV-Wahl)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
3 % auf Bezirksebene
16 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Berlin

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Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.
Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport — Wahlen in Berlin
- Art. 70 Abs. 2 VvB
- zur BVV wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Art. 70 Abs. 2 VvB
- wahlberechtigt sind auch in Berlin lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Berlin) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Berlin können sich ändern. Landeswahlleitung Berlin aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026
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