Kommunalwahl in Berlin: So wird gewählt

1 Stimme (BVV-Wahl) · Sperrklausel: 3 % auf Bezirksebene

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

1 Stimme (BVV-Wahl)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Bezirksliste abgegeben.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Bei der BVV-Wahl wird eine Stimme für eine geschlossene Bezirksliste abgegeben — Panaschieren ist nicht möglich.

Sperrklausel

3 % auf Bezirksebene

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in Berlin dürfen an der BVV-Wahl teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Berlin gibt es keine klassischen Kommunalwahlen, da Berlin ein Stadtstaat ist. Stattdessen werden die 12 Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Jede BVV hat 55 Sitze. Die Wahl findet zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl statt. Es gilt Verhältniswahl mit geschlossenen Listen und einer 3%-Sperrklausel auf Bezirksebene. Die Bezirke (z.B. Mitte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf) sind zwar keine eigenständigen Gemeinden, haben aber eigene Verwaltungen und Entscheidungskompetenzen in lokalen Angelegenheiten.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Berlin
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der BVV-Stimmzettel zeigt die antretenden Parteien und Wählervereinigungen im jeweiligen Bezirk. Es wird ein Kreuz bei einer Liste gesetzt. Die Sitze werden proportional nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.


Besonderheiten

  • Stadtstaat — BVV-Wahl entspricht der Kommunalwahl
  • 12 Bezirke mit je 55 BVV-Sitzen (660 Bezirksverordnete insgesamt)
  • 3%-Sperrklausel (deutlich niedriger als die übliche 5%-Hürde)
  • Wahlrecht ab 16 Jahren — auch für EU-Bürger
  • Bezirksbürgermeister werden nicht direkt gewählt, sondern von der BVV bestimmt

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Berlin?

In Berlin gibt es keine klassischen Kommunalwahlen, da Berlin ein Stadtstaat ist. Stattdessen werden die 12 Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Jede BVV hat 55 Sitze. Die Wahl findet zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl statt. Es gilt Verhältniswahl mit geschlossenen Listen und einer 3%-Sperrklausel auf Bezirksebene. Die Bezirke (z.B. Mitte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf) sind zwar keine eigenständigen Gemeinden, haben aber eigene Verwaltungen und Entscheidungskompetenzen in lokalen Angelegenheiten. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Nicht vorgesehen. Es wird eine Stimme für eine Bezirksliste abgegeben.

Bei der BVV-Wahl wird eine Stimme für eine geschlossene Bezirksliste abgegeben — Panaschieren ist nicht möglich.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Berlin.

3 % auf Bezirksebene

Kurzreferenz
Stimmen

1 Stimme (BVV-Wahl)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

3 % auf Bezirksebene

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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