Landtagswahl in Bayern: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % auf Landesebene

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 % auf Landesebene

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bayern.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Die bayerische Landtagswahl funktioniert mit Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreiskandidat direkt gewählt. Die Zweitstimme gilt für einen Kandidaten auf der Wahlkreisliste (nicht für eine Partei!) — die Reihenfolge der Kandidaten kann durch die Wähler verändert werden. Insgesamt hat der Bayerische Landtag 205 Sitze.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Bayern
Muster-Stimmzettel Landtagswahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Es gibt zwei Stimmzettel: einen für den Stimmkreis (Erststimme mit Direktkandidaten) und einen für die Wahlkreisliste (Zweitstimme — hier kann ein bestimmter Kandidat der Partei gewählt werden).


Besonderheiten

  • Zweitstimme gilt für Kandidat auf Wahlkreisliste (nicht Partei)
  • Wähler können Listenreihenfolge beeinflussen
  • 91 Stimmkreise, 205 Sitze
  • Besonderes bayerisches Wahlrecht mit offenen Listen

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Bayern?

Die bayerische Landtagswahl funktioniert mit Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreiskandidat direkt gewählt. Die Zweitstimme gilt für einen Kandidaten auf der Wahlkreisliste (nicht für eine Partei!) — die Reihenfolge der Kandidaten kann durch die Wähler verändert werden. Insgesamt hat der Bayerische Landtag 205 Sitze. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Bayern.

5 % auf Landesebene

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % auf Landesebene

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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