Landtagswahl in Bayern: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % auf Landesebene

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 % auf Landesebene

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bayern.

Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Bayern.


So funktioniert die Landtagswahl

Die bayerische Landtagswahl funktioniert mit Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreiskandidat direkt gewählt. Die Zweitstimme gilt für einen Kandidaten auf der Wahlkreisliste (nicht für eine Partei!) — die Reihenfolge der Kandidaten kann durch die Wähler verändert werden. Insgesamt hat der Bayerische Landtag 205 Sitze.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Bayern

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Bayern haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % auf Landesebene.

Muster-Stimmzettel Landtagswahl Bayern
Muster-Stimmzettel Landtagswahl Bayern · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Es gibt zwei Stimmzettel: einen für den Stimmkreis (Erststimme mit Direktkandidaten) und einen für die Wahlkreisliste (Zweitstimme — hier kann ein bestimmter Kandidat der Partei gewählt werden).

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Bayern. Es gibt zwei Stimmzettel: einen für den Stimmkreis (Erststimme mit Direktkandidaten) und einen für die Wahlkreisliste (Zweitstimme — hier kann ein bestimmter Kandidat der Partei gewählt werden).

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • Zweitstimme gilt für Kandidat auf Wahlkreisliste (nicht Partei)
  • Wähler können Listenreihenfolge beeinflussen
  • 91 Stimmkreise, 205 Sitze
  • Besonderes bayerisches Wahlrecht mit offenen Listen

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Bayern?

Die bayerische Landtagswahl funktioniert mit Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreiskandidat direkt gewählt. Die Zweitstimme gilt für einen Kandidaten auf der Wahlkreisliste (nicht für eine Partei!) — die Reihenfolge der Kandidaten kann durch die Wähler verändert werden. Insgesamt hat der Bayerische Landtag 205 Sitze. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Bayern.

5 % auf Landesebene

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % auf Landesebene

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

KI-Telefon-Assistentin für Parteien und Wahlkampf
KI-Telefon-Assistentin

Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.

Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.de
Wahltermine Bayern

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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Bayerisches Staatsministerium des Innern — Landtags- und Bezirkswahlen

Auskunft
Wählerinnen und Wähler haben 2 Stimmen: die Erststimme für eine Person im Stimmkreis, die Zweitstimme für eine Bewerbung auf der Wahlkreisliste
Auskunft
an der Sitzverteilung nehmen nur Parteien und Wählergruppen teil, die mindestens 5 Prozent der Gesamtstimmen erreichen, also der Summe aus Erst- und Zweitstimmen
Auskunft
wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat
Auskunft
die Mandate werden seit der Änderung des Landeswahlgesetzes nach Sainte-Laguë berechnet; die Verteilung erfolgt innerhalb der sieben Regierungsbezirke

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Bayern (Bayerisches Landesamt für Statistik). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Bayern können sich ändern. Landeswahlleitung Bayern aufrufen