Landtagswahl in Bayern: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % auf Landesebene
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 % auf Landesebene
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bayern.
Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Bayern.
So funktioniert die Landtagswahl
Die bayerische Landtagswahl funktioniert mit Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreiskandidat direkt gewählt. Die Zweitstimme gilt für einen Kandidaten auf der Wahlkreisliste (nicht für eine Partei!) — die Reihenfolge der Kandidaten kann durch die Wähler verändert werden. Insgesamt hat der Bayerische Landtag 205 Sitze.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Bayern
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Bayern haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % auf Landesebene.
Muster-Stimmzettel Landtagswahl Bayern · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernEs gibt zwei Stimmzettel: einen für den Stimmkreis (Erststimme mit Direktkandidaten) und einen für die Wahlkreisliste (Zweitstimme — hier kann ein bestimmter Kandidat der Partei gewählt werden).
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Bayern. Es gibt zwei Stimmzettel: einen für den Stimmkreis (Erststimme mit Direktkandidaten) und einen für die Wahlkreisliste (Zweitstimme — hier kann ein bestimmter Kandidat der Partei gewählt werden).
- 2
Ihre 2 Stimmen kennen
Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Zweitstimme gilt für Kandidat auf Wahlkreisliste (nicht Partei)
- Wähler können Listenreihenfolge beeinflussen
- 91 Stimmkreise, 205 Sitze
- Besonderes bayerisches Wahlrecht mit offenen Listen
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Bayern?
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Darf man bei der Landtagswahl in Bayern kumulieren?
Bei der bayerischen Landtagswahl hat jeder Wähler genau eine Erst- und eine Zweitstimme — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Bayern panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Stimmkreiskandidaten, die Zweitstimme einem Kandidaten auf der Wahlkreisliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Bayern.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 % auf Landesebene
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 % auf Landesebene
18 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Bayern

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Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Bayerisches Staatsministerium des Innern — Landtags- und Bezirkswahlen
- Auskunft
- Wählerinnen und Wähler haben 2 Stimmen: die Erststimme für eine Person im Stimmkreis, die Zweitstimme für eine Bewerbung auf der Wahlkreisliste
- Auskunft
- an der Sitzverteilung nehmen nur Parteien und Wählergruppen teil, die mindestens 5 Prozent der Gesamtstimmen erreichen, also der Summe aus Erst- und Zweitstimmen
- Auskunft
- wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Auskunft
- die Mandate werden seit der Änderung des Landeswahlgesetzes nach Sainte-Laguë berechnet; die Verteilung erfolgt innerhalb der sieben Regierungsbezirke
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Bayern (Bayerisches Landesamt für Statistik). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Bayern können sich ändern. Landeswahlleitung Bayern aufrufen
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