Bundestagswahl in Bayern: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Jeder Wähler hat genau eine Erst- und eine Zweitstimme.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Partei/einen Kandidaten gebunden.

Sperrklausel

5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige sind bei der Bundestagswahl wahlberechtigt.

Briefwahl zur Bundestagswahl in Bayern

Für die Briefwahl zur Bundestagswahl in Bayern brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Bundestagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Bayern.

Briefwahl ist möglich und muss rechtzeitig beantragt werden — online, per Post oder persönlich beim zuständigen Wahlamt. Der Antrag kann bereits mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Unterlagen müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.


So funktioniert die Bundestagswahl

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis nach dem Prinzip der relativen Mehrheit gewählt — wer die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, denn sie bestimmt die proportionale Sitzverteilung im Bundestag. Seit der Wahlrechtsreform 2023 gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, wodurch der Bundestag eine feste Größe von 630 Sitzen hat. Ein Kandidat zieht nur dann per Erststimme ein, wenn seine Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat. Die 5%-Hürde kann alternativ durch drei Direktmandate überwunden werden (Grundmandatsklausel).


Der Stimmzettel der Bundestagswahl in Bayern

Auf dem Stimmzettel der Bundestagswahl in Bayern haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate).

Muster-Stimmzettel Bundestagswahl Bayern
Muster-Stimmzettel Bundestagswahl Bayern · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links (blau hinterlegt) stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts (rosa hinterlegt) stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten fünf Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt. Die Reihenfolge der Parteien richtet sich nach ihrem Zweitstimmenergebnis bei der letzten Wahl.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Bundestagswahl in Bayern. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links (blau hinterlegt) stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts (rosa hinterlegt) stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten fünf Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt. Die Reihenfolge der Parteien richtet sich nach ihrem Zweitstimmenergebnis bei der letzten Wahl.

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Nicht vorgesehen. Jeder Wähler hat genau eine Erst- und eine Zweitstimme.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Partei/einen Kandidaten gebunden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich und muss rechtzeitig beantragt werden — online, per Post oder persönlich beim zuständigen Wahlamt. Der Antrag kann bereits mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Unterlagen müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.


Besonderheiten

  • Feste Bundestagsgröße von 630 Sitzen seit Reform 2023
  • Keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr — Zweitstimmendeckung für Direktmandate
  • 299 Wahlkreise für Direktmandate, Rest über Landeslisten
  • Zweitstimme entscheidet über Sitzverteilung (oft fälschlich als „weniger wichtig" angesehen)
  • Grundmandatsklausel: 3 Direktmandate überwinden die 5%-Hürde

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Bundestagswahl in Bayern?

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis nach dem Prinzip der relativen Mehrheit gewählt — wer die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, denn sie bestimmt die proportionale Sitzverteilung im Bundestag. Seit der Wahlrechtsreform 2023 gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, wodurch der Bundestag eine feste Größe von 630 Sitzen hat. Ein Kandidat zieht nur dann per Erststimme ein, wenn seine Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat. Die 5%-Hürde kann alternativ durch drei Direktmandate überwunden werden (Grundmandatsklausel). Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Nicht vorgesehen. Jeder Wähler hat genau eine Erst- und eine Zweitstimme.

Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Partei/einen Kandidaten gebunden.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Bayern.

5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % der Zweitstimmen bundesweit (oder 3 Direktmandate)

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

Andere Wahlen in Bayern
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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Bundeswahlgesetz (BWahlG)

§ 1 Abs. 2
jede und jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme
§ 4 Abs. 2 Satz 2
berücksichtigt werden nur Parteien mit mindestens 5 vom Hundert der Zweitstimmen — es sei denn, ihre Bewerber gewinnen in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat
§ 12 Abs. 1
wahlberechtigt sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
§ 15 Abs. 1
wählbar ist, wer Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
§§ 4, 5
Oberverteilung der Sitze auf die Parteien im Bund, danach Unterverteilung auf die Landeslisten

Gesetzestext aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Bayern (Bayerisches Landesamt für Statistik). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Bundestagswahl in Bayern können sich ändern. Landeswahlleitung Bayern aufrufen