Landtagswahl in Baden-Württemberg: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % der Zweitstimmen
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Nicht vorgesehen. Die Zweitstimme gilt einer Landesliste als Ganzes, die Erststimme genau einer Person im Wahlkreis.
Panaschieren
Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Person bzw. eine Liste gebunden.
Sperrklausel
5 % der Zweitstimmen
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
Aktives Wahlrecht ab 16 erstmals bei der Landtagswahl 2026
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Baden-Württemberg.
Briefwahl zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Baden-Württemberg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Baden-Württemberg.
So funktioniert die Landtagswahl
Baden-Württemberg wählt seit 2026 nach einem neuen Wahlrecht. Bis 2021 war das Land eine Ausnahme: Es gab nur eine Stimme und keine Landeslisten. Der Landtag hat das am 4. April 2022 geändert — seit der Wahl am 8. März 2026 gilt eine personalisierte Verhältniswahl mit zwei Stimmen, wie sie aus der Bundestagswahl bekannt ist. Mit der Erststimme wird eine Person in einem der 70 Wahlkreise direkt gewählt; wer dort die meisten Stimmen hat, zieht ein. Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei und entscheidet über die Sitzverteilung. Wer kein Direktmandat gewinnt, rückt in der Reihenfolge der Landesliste nach — diese Reihenfolge legen die Parteien vorher fest. Der Landtag hat mindestens 120 Sitze; gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate, die durch Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien ausgeglichen werden. Für den Einzug über die Liste sind 5 % der Zweitstimmen nötig; wer einen Wahlkreis direkt gewinnt, zieht unabhängig davon ein. Zugleich wurde das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt — allein dadurch kamen rund 650.000 Erstwählerinnen und Erstwähler hinzu.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Baden-Württemberg
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % der Zweitstimmen.
Der Stimmzettel ist seit 2026 zweigeteilt: Links stehen die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlkreises für die Erststimme, rechts die Landeslisten der Parteien für die Zweitstimme. Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt. Der frühere Stimmzettel mit nur einer Spalte ist damit überholt.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Der Stimmzettel ist seit 2026 zweigeteilt: Links stehen die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlkreises für die Erststimme, rechts die Landeslisten der Parteien für die Zweitstimme. Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt. Der frühere Stimmzettel mit nur einer Spalte ist damit überholt.
- 2
Ihre 2 Stimmen kennen
Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Nicht vorgesehen. Die Zweitstimme gilt einer Landesliste als Ganzes, die Erststimme genau einer Person im Wahlkreis.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Person bzw. eine Liste gebunden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Neues Wahlrecht seit 2026: zwei Stimmen statt einer, erstmals mit Landeslisten
- Wahlalter auf 16 gesenkt — rund 650.000 zusätzliche Wahlberechtigte
- 70 Wahlkreise, mindestens 120 Sitze (plus Überhang- und Ausgleichsmandate)
- Direktmandat zieht unabhängig von der 5%-Hürde
- Das frühere Einstimmen-Wahlrecht mit Zweitmandaten für „beste Verlierer" gilt nicht mehr
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Darf man bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg kumulieren?
Nicht vorgesehen. Die Zweitstimme gilt einer Landesliste als Ganzes, die Erststimme genau einer Person im Wahlkreis.
Darf man bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg panaschieren?
Nicht vorgesehen. Erst- und Zweitstimme sind an jeweils eine Person bzw. eine Liste gebunden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Aktives Wahlrecht ab 16 erstmals bei der Landtagswahl 2026 Weitere Wahltermine in Baden-Württemberg.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 % der Zweitstimmen
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 % der Zweitstimmen
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
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Wann finden die nächsten Wahlen in Baden-Württemberg statt?
Wahltermine ansehenRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Das neue Wahlrecht in Baden-Württemberg
- Auskunft
- Wählerinnen und Wähler haben künftig 2 Stimmen: die Erststimme für eine Person im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei und deren Landesliste
- Auskunft
- das aktive Wahlrecht gilt ab 16 Jahren; die Absenkung wurde mit der Wahlrechtsreform beschlossen
- Auskunft
- das passive Wahlrecht wird weiterhin erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erworben
- Auskunft
- Parteien benötigen mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen, um Mandate zu erhalten — ausgenommen Gewinner eines Direktwahlkreises
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Baden-Württemberg (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Baden-Württemberg können sich ändern. Landeswahlleitung Baden-Württemberg aufrufen
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