Kommunalwahl in Baden-Württemberg: So wird gewählt

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Für den Stimmzettel gilt dieselbe Regel wie im Wahllokal: So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Baden-Württemberg.

Briefwahl ist möglich und muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden.


So funktioniert die Kommunalwahl

Baden-Württemberg hat eines der wählerfreundlichsten Kommunalwahlsysteme. Wähler haben so viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren können sie ihre Stimmen frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Es gibt keine Sperrklausel — auch kleine Gruppen haben Chancen auf Sitze.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Baden-Württemberg

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Baden-Württemberg haben Sie So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Es gilt: Keine Sperrklausel.

Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Baden-Württemberg
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Baden-Württemberg · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel listet alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten auf. Wähler können bei jedem Kandidaten bis zu 3 Kreuze setzen (Kumulieren) und Kandidaten verschiedener Listen wählen (Panaschieren). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Anzahl der Sitze nicht überschreiten.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

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    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg. Der Stimmzettel listet alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten auf. Wähler können bei jedem Kandidaten bis zu 3 Kreuze setzen (Kumulieren) und Kandidaten verschiedener Listen wählen (Panaschieren). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Anzahl der Sitze nicht überschreiten.

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    Anzahl der Stimmen kennen

    Sie haben So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Setzen Sie nicht mehr Kreuze als vorgesehen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

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    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.

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    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.

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    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich und muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden.


Besonderheiten

  • Unechte Teilortswahl möglich (Sitze nach Ortsteilen verteilt)
  • Kein Listenwahlvorschlag nötig — Einzelbewerber möglich
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • Keine Sperrklausel

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg hat eines der wählerfreundlichsten Kommunalwahlsysteme. Wähler haben so viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren können sie ihre Stimmen frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Es gibt keine Sperrklausel — auch kleine Gruppen haben Chancen auf Sitze. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.

Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Baden-Württemberg.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg — Wählen ab 16

Auskunft
bei Kommunalwahlen darf wählen, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Baden-Württemberg (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg können sich ändern. Landeswahlleitung Baden-Württemberg aufrufen