Kommunalwahl in Baden-Württemberg: So wird gewählt
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.
Panaschieren
Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Für den Stimmzettel gilt dieselbe Regel wie im Wahllokal: So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Baden-Württemberg.
Briefwahl ist möglich und muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden.
So funktioniert die Kommunalwahl
Baden-Württemberg hat eines der wählerfreundlichsten Kommunalwahlsysteme. Wähler haben so viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren können sie ihre Stimmen frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Es gibt keine Sperrklausel — auch kleine Gruppen haben Chancen auf Sitze.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Baden-Württemberg
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Baden-Württemberg haben Sie So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Es gilt: Keine Sperrklausel.
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Baden-Württemberg · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel listet alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten auf. Wähler können bei jedem Kandidaten bis zu 3 Kreuze setzen (Kumulieren) und Kandidaten verschiedener Listen wählen (Panaschieren). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Anzahl der Sitze nicht überschreiten.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg. Der Stimmzettel listet alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten auf. Wähler können bei jedem Kandidaten bis zu 3 Kreuze setzen (Kumulieren) und Kandidaten verschiedener Listen wählen (Panaschieren). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Anzahl der Sitze nicht überschreiten.
- 2
Anzahl der Stimmen kennen
Sie haben So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Setzen Sie nicht mehr Kreuze als vorgesehen, sonst wird der Stimmzettel ungültig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich und muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden.
Besonderheiten
- Unechte Teilortswahl möglich (Sitze nach Ortsteilen verteilt)
- Kein Listenwahlvorschlag nötig — Einzelbewerber möglich
- Wahlrecht ab 16 Jahren
- Keine Sperrklausel
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg?
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind
Darf man bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.
Darf man bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg panaschieren?
Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Baden-Württemberg.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
16 Jahre
Wahlberechtigt
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Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deWahltermine Baden-Württemberg
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Wahltermine ansehenRechtsgrundlagen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg — Wählen ab 16
- Auskunft
- bei Kommunalwahlen darf wählen, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Baden-Württemberg (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg können sich ändern. Landeswahlleitung Baden-Württemberg aufrufen
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