Kommunalwahl in Baden-Württemberg: So wird gewählt
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.
Panaschieren
Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich und muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden.
So funktioniert die Kommunalwahl
Baden-Württemberg hat eines der wählerfreundlichsten Kommunalwahlsysteme. Wähler haben so viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren können sie ihre Stimmen frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Es gibt keine Sperrklausel — auch kleine Gruppen haben Chancen auf Sitze.
Der Stimmzettel
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel listet alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten auf. Wähler können bei jedem Kandidaten bis zu 3 Kreuze setzen (Kumulieren) und Kandidaten verschiedener Listen wählen (Panaschieren). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Anzahl der Sitze nicht überschreiten.
Besonderheiten
- Unechte Teilortswahl möglich (Sitze nach Ortsteilen verteilt)
- Kein Listenwahlvorschlag nötig — Einzelbewerber möglich
- Wahlrecht ab 16 Jahren
- Keine Sperrklausel
Häufige Fragen
Darf man bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat (Kumulieren). Damit können Wähler bevorzugte Kandidaten besonders unterstützen.
Darf man bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg panaschieren?
Stimmen dürfen an Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren). So kann ein individueller Wunsch-Gemeinderat zusammengestellt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Baden-Württemberg.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
So viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
16 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Baden-Württemberg

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