Landtagswahl in Thüringen: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Thüringer Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Thüringen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Thüringer Landtag hat regulär 88 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Thüringen
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • 44 Wahlkreise, regulär 88 Sitze (plus mögliche Überhang-/Ausgleichsmandate)
  • Personalisierte Verhältniswahl mit strikter 5%-Hürde
  • 5-jährige Legislaturperiode
  • Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt (nicht direkt vom Volk)

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Thüringen?

Der Thüringer Landtag hat regulär 88 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag vergrößern. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der Thüringer Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Thüringen.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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