Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Briefwahl zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

In Sachsen-Anhalt endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am zweiten Tag vor der Wahl um 15:00 Uhr. Für die Landtagswahl am 6. September 2026 heißt das: 4. September 2026, 15:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt, FAQ zur Landtagswahl 2026, geprüft 14.08.2026).


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat regulär 83 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 41 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel — es gibt also keinen alternativen Weg über Direktmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich.


Der Stimmzettel der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben Sie 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Mehr als 2 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 %.

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Sachsen-Anhalt ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: In Sachsen-Anhalt ist der Stimmzettel ähnlich aufgebaut · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.

  2. 2

    Ihre 2 Stimmen kennen

    Sie haben 2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren nicht möglich

    Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

  4. 4

    Panaschieren nicht möglich

    Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • 41 Wahlkreise, regulär 83 Sitze (plus mögliche Überhangmandate)
  • Personalisierte Verhältniswahl mit strikter 5%-Hürde (keine Grundmandatsklausel)
  • Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer
  • 5-jährige Legislaturperiode

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt?

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat regulär 83 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 41 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel — es gibt also keinen alternativen Weg über Direktmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen-Anhalt.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

Andere Wahlen in Sachsen-Anhalt
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Wahltermine Sachsen-Anhalt

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Rechtsgrundlagen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen — Norm für Norm.

Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt — Wahlsystem der Landtagswahl

Auskunft
Wahlberechtigte haben 2 Stimmen: die Erststimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Wahlkreis, die Zweitstimme für einen Landeswahlvorschlag
Auskunft
berücksichtigt werden nur Parteien mit mindestens 5 vom Hundert der gültigen Zweitstimmen; eine Grundmandatsklausel besteht nicht
Auskunft
Ermittlung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer; das Wahlgebiet ist nach § 10 LWG in 41 Wahlkreise eingeteilt

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt — FAQ zur Landtagswahl 2026

Auskunft
wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Quelle aufrufen · geprüft am 23.8.2026

Verbindliche Auskunft: Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt (Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt). Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können sich ändern. Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026