Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat regulär 83 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 41 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel — es gibt also keinen alternativen Weg über Direktmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Sachsen-Anhalt
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links die Direktkandidaten des Wahlkreises (Erststimme), rechts die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • 41 Wahlkreise, regulär 83 Sitze (plus mögliche Überhangmandate)
  • Personalisierte Verhältniswahl mit strikter 5%-Hürde (keine Grundmandatsklausel)
  • 5-jährige Legislaturperiode

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt?

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat regulär 83 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. In 41 Wahlkreisen werden Direktkandidaten mit der Erststimme gewählt, die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei. Es gilt eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel — es gibt also keinen alternativen Weg über Direktmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Sachsen-Anhalt.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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