Kommunalwahl in Bremen: So wird gewählt

5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven) · Sperrklausel: 5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven)

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat möglich.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger dürfen bei der Wahl zur Stadtbürgerschaft bzw. Stadtverordnetenversammlung mitwählen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Bremen

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Bremen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven). Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Bremen.


So funktioniert die Kommunalwahl

Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. Die Kommunalwahl (Stadtbürgerschaftswahl) wählt die kommunale Vertretung. Jeder Wähler hat 5 Stimmen, die frei verteilt werden können. Kumulieren und Panaschieren sind seit 2011 erlaubt.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Bremen

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Bremen haben Sie 5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven). Sie dürfen bis zu 5 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 5 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven.

Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Bremen
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Bremen · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt alle Listen und Kandidaten. Wähler verteilen 5 Stimmen frei — auch kumuliert auf einzelne Kandidaten oder über Listen hinweg.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

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    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Bremen. Der Stimmzettel zeigt alle Listen und Kandidaten. Wähler verteilen 5 Stimmen frei — auch kumuliert auf einzelne Kandidaten oder über Listen hinweg.

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    Ihre 5 Stimmen kennen

    Sie haben 5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

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    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 5 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat möglich.

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    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

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    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.


Besonderheiten

  • Stadtstaat mit zwei Gemeinden (Bremen + Bremerhaven)
  • 5 Stimmen pro Wähler
  • Kumulieren und Panaschieren seit 2011
  • Wahlrecht ab 16 Jahren

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Bremen?

Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. Die Kommunalwahl (Stadtbürgerschaftswahl) wählt die kommunale Vertretung. Jeder Wähler hat 5 Stimmen, die frei verteilt werden können. Kumulieren und Panaschieren sind seit 2011 erlaubt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven)

Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat möglich.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Bremen.

5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven

Kurzreferenz
Stimmen

5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven)

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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Rechtsgrundlagen

Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Bremen liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.

Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Bremen (Statistisches Landesamt Bremen) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Bremen können sich ändern. Landeswahlleitung Bremen aufrufen