Kommunalwahl in Bremen: So wird gewählt
5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven) · Sperrklausel: 5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven
Stimmenzahl
5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven)
Kumulieren
Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat möglich.
Panaschieren
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Sperrklausel
5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger dürfen bei der Wahl zur Stadtbürgerschaft bzw. Stadtverordnetenversammlung mitwählen.
Briefwahl zur Kommunalwahl in Bremen
Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Bremen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven). Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Kommunalwahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Bremen.
So funktioniert die Kommunalwahl
Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. Die Kommunalwahl (Stadtbürgerschaftswahl) wählt die kommunale Vertretung. Jeder Wähler hat 5 Stimmen, die frei verteilt werden können. Kumulieren und Panaschieren sind seit 2011 erlaubt.
Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Bremen
Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Bremen haben Sie 5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven). Sie dürfen bis zu 5 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 5 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: 5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven.
Muster-Stimmzettel Kommunalwahl Bremen · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel zeigt alle Listen und Kandidaten. Wähler verteilen 5 Stimmen frei — auch kumuliert auf einzelne Kandidaten oder über Listen hinweg.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Bremen. Der Stimmzettel zeigt alle Listen und Kandidaten. Wähler verteilen 5 Stimmen frei — auch kumuliert auf einzelne Kandidaten oder über Listen hinweg.
- 2
Ihre 5 Stimmen kennen
Sie haben 5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven). Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren: Stimmen häufen
Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 5 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat möglich.
- 4
Panaschieren: über Listen hinweg wählen
Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Stadtstaat mit zwei Gemeinden (Bremen + Bremerhaven)
- 5 Stimmen pro Wähler
- Kumulieren und Panaschieren seit 2011
- Wahlrecht ab 16 Jahren
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl in Bremen?
5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven)
Darf man bei der Kommunalwahl in Bremen kumulieren?
Bis zu 5 Stimmen pro Kandidat möglich.
Darf man bei der Kommunalwahl in Bremen panaschieren?
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Bremen.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven
Kurzreferenz
5 Stimmen (Stadtbürgerschaftswahl in Bremen bzw. Stadtverordnetenwahl in Bremerhaven)
Erlaubt
Erlaubt
5 % in Bremen Stadt, 5 % in Bremerhaven
16 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Bremen

KI-Telefon-Assistentin
Wählerfragen beantworten, Termine für Bürgersprechstunden vergeben — 24/7, auch am Wochenende.
Anna anrufen und zuhörenvia telefonie-strategie.deRechtsgrundlagen
Zu dieser Wahl haben wir noch keine einzelnen Normen hinterlegt: Für Bremen liegt uns keine amtliche Fundstelle vor, die die Angaben online nachlesbar macht. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Wahlleitung — verbindlich ist die Auskunft dort, siehe unten.
Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Bremen (Statistisches Landesamt Bremen) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Bremen können sich ändern. Landeswahlleitung Bremen aufrufen
Bevor du wählst: So steht deine Gemeinde finanziell da — verstehe den Gemeindehaushalt, den Hebesatz und digitale Bürger-Services.
Haushalt & Transparenz
Verstehe, wofür deine Gemeinde dein Steuergeld einsetzt